Papst Bonifaz [IX.] teilt dem Scholaster des Johannes-Stifts zu Amöneburg [Konrad von Melsungen] mit, daß der Erzbischof von Köln laut Bittschrift...
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Urk. 26, 959
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1375-1399
Rom 1395 September 20
Ausf., lat., Perg.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Petrum 12, kalendas octobris, pontificatus nostri a. 6.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Bonifaz [IX.] teilt dem Scholaster des Johannes-Stifts zu Amöneburg [Konrad von Melsungen] mit, daß der Erzbischof von Köln laut Bittschrift des Klosters Haina den ihm von seinem Vorgänger Papst Urban VI. mit der eingerückten Urkunde [folgt Text der Urk. von 1387 Mai 29, [Franz] Nr. 817] für das Kloster erteilten Auftrag wegen dringender anderer Geschäfte nicht ausführen konnte und auch die von ihm beauftragten Äbte des Klosters Altenberg (Veterismontis) weiland Andreas und dann Johann wegen anderer Belastung nur einige Prozesse erledigen konnten, insgesamt aber zur großen Beschwernis des Klosters nachlässig bei der Ausführung waren. Er beauftragt auf Bitten Hainas nunmehr den Scholaster, den dem Erzbischof seinerzeit erteilten Auftrag auszuführen. Insbesondere soll er allen apostolischen und sonstigen Richtern und ihren Beauftragten Weisung geben, daß sie nicht auf Grund irgendwelcher von Papst oder Legaten ausgestellter Briefe Prozesse gegen das Kloster Haina anstrengen oder weiterführen. Die über das Kloster und einzelne Mitglieder des Konvents verhängte Exkommunikation und sonstigen kirchlichen Strafen wie auch Suspensionen und Interdikt über die Klosterkirche sind aufzuheben.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 851, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Bonifaz [IX.] teilt dem Scholaster des Johannes-Stifts zu Amöneburg [Konrad von Melsungen] mit, daß der Erzbischof von Köln laut Bittschrift des Klosters Haina den ihm von seinem Vorgänger Papst Urban VI. mit der eingerückten Urkunde [folgt Text der Urk. von 1387 Mai 29, [Franz] Nr. 817] für das Kloster erteilten Auftrag wegen dringender anderer Geschäfte nicht ausführen konnte und auch die von ihm beauftragten Äbte des Klosters Altenberg (Veterismontis) weiland Andreas und dann Johann wegen anderer Belastung nur einige Prozesse erledigen konnten, insgesamt aber zur großen Beschwernis des Klosters nachlässig bei der Ausführung waren. Er beauftragt auf Bitten Hainas nunmehr den Scholaster, den dem Erzbischof seinerzeit erteilten Auftrag auszuführen. Insbesondere soll er allen apostolischen und sonstigen Richtern und ihren Beauftragten Weisung geben, daß sie nicht auf Grund irgendwelcher von Papst oder Legaten ausgestellter Briefe Prozesse gegen das Kloster Haina anstrengen oder weiterführen. Die über das Kloster und einzelne Mitglieder des Konvents verhängte Exkommunikation und sonstigen kirchlichen Strafen wie auch Suspensionen und Interdikt über die Klosterkirche sind aufzuheben.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 851, Zweiter Band
Die Urkunde wurde abgelöst vom Einband der Stiftungsurk. des Hospitals Haina (Regyster und fundation) v. J. 1533/34 (damals im St. A. Darmstadt). - Kanzleiverm.: (auf dem Umbug links) Jo. Meyer; (ebd. rechts) Rescripta gratis Eckardus; (rückw.) de Fregona. - Das urspr. an Hanffäden anh. BullenSg. fehlt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ