Büro der Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbüro (Bestand)
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UAT 724/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.5 Frauen- und Familienförderung, Förderung der Diversität >> Büro der Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbüro (seit 1989)
(1904) 1982-2015
Bestandsbeschreibung: Übernommen: 2005, 2011, 2013, 2014, 2019.
1. Zur Geschichte der Provenienzstelle
- 23.6.1988: "Grundsätze des Senats der Universität Tübingen zur Frauenförderung mit der Ziel der Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile" Tübingen ist die erste Universität des Landes, die derartige Richtlinien verabschiedet.
- WS 1988/89: Bestellung einer Senatskommission für die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen. Diese hat den Empfehlungen zufolge alle drei Jahre einen Bericht über die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen vorzulegen (Rechenschaftsbericht 1998/99).
- WS 1988/89: Bestellung von Prof. Dr. Doris Knab zur Frauenbeauftragten durch den Senat auf Vorschlag der Kommission und des Präsidenten
- Herbst 1989: Büro der Frauenbeauftragten eingerichtet mit einer geprüften wiss. Hilfskrat, Halbtagsschreibkraft, Büro mit separatem Sprechzimmer.
- bis 1990: Bestellung von Frauenbeauftragten bzw. Frauenkommission durch die Mehrzahl der Fakultäten. (Rechenschaftsberichte 1989 und 1990)
- 30.11.1995: Verabschiedung weitergehender Empfehlungen zur Umsetzung der 1988 beschlossenen Grundsätze auf der Grundlage des Berichts der Senatskommission über die Entwicklung der Frauenförderung 1992 bis 1994 durch den Senat
- SS 1996: Besetzung der VW-Stiftungsprofessur "Soziologie der Geschlechterverhältnisse" (Rechenschaftsbericht 1995/96)
- 26.11.1998: Bestellung von Prof. Dr. Maja Heiner zur Frauenbeauftragten für eine weitere Amtszeit. Wahl von Prof. Dr. Regine Gildmeister zur Stellvertreterin.
- 1999: Elf von 16 Fakultäten haben eigene Frauenförderpläne verabschiedet. (Rechenschaftsbericht 1998/99)
- 1999: Aufstockung der Stelle einer wissenschatlichen Mitarbeiterin von 50% auf 100%. Die Novelle des Universitätsgesetzes schreibt Frauenförderpläne für fünf Jahre mit konkret terminierten Zielvorgaben vor.
- 2000 im Rechenschaftsbericht des Rektors wird erstmals der Terminus "Gleichstellung" der Frauen anstelle von "Frauenförderung" verwendet
2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Die hier nachgewiesenen Unterlagen wurden dem Universitätsarchiv seit 2005 übergeben. Die letzte Ablieferung erfolgte im April 2019. Neben den Verwaltungsakten wurden auch Kassetten mit Zeitzeuginnen-Interviews, die im Rahmen des Jubiläums "100 Jahre Frauenstudium" im Jahr 2004 aufgenommen wurden, abgegeben (Akz. 21/2013). Die Kassetten wurden in den Bestand S 32 (Tonbänder und Tonbandkassetten) eingegliedert (S 32/548-568). Druckschriften, die mit der Abgabe im Jahr 2013 ins Archiv gelangten, wurden dem Druckschriftenbestand S 7 zugeordnet. Aufgrund veränderter Grundsätze zur Bestandsbildung wurden die Druckschriften der Akzession des Jahres 2019 nicht entnommen, sondern beim Bestand belassen und bei der jeweiligen Archivalieneinheit ausgewiesen. Die Klassifikation orientiert sich am Rahmenaktenplan für die Fachbereichsdekanate.
Bei der Kassation wurde große Zurückhaltung geübt, da davon auszugehen ist, dass die Themen "Frauenförderung" und "Gleichstellung" forschungsrelevant werden können, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Universität Tübingen als erste Universität des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1988 Grundsätze zur Frauenförderung verabschiedet hat.
Im Zuge der Erschließung wurden die Unterlagen aus den Stehordnern entnommen, entmetallisiert und in säurefreie Mappen umgebettet.
Inhalt:
Allgemeines:
Allgemeiner Schriftverkehr (Az. 00) (9 Nrn, 1989-2015).
Bildungs- und Hochschulpolitik (5 Nrn, 1989-2007).
Frauenförderung/Gleichstellung allgemein: Fördermaßnahmen und -programme (Az. 014) (90 Nrn, 1989-2015).
Organisationen der Frauenförderung:
Frauenförderkommissionen und Arbeitsgruppen der WRK/HRK und des Landes, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF), Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten (BuKoF) u.a. (38 Nrn, 1986-2006).
Universität Tübingen:
Allgemeines (15 Nrn, 1988-2012).
Universitätsgremien (8 Nrn, 1985-2014).
Gremien der Fakultäten (19 Nrn, 1988-2010).
Personalrat (2 Nrn, 1985-2004).
Berufungen (19 Nrn, 1989-2015).
Veranstaltungen: Jubiläum 100 Jahre Frauenstudium (17 Nrn, 2002-2007).
Schnupperstudium (4 Nrn, 2002-2009).
Sonstige (7 Nrn, 1990-2004).
Büro der Frauenbeauftragten (4 Nrn, 1988-2005)
Druckschriften, Materialien (8 Nrn, 1984-2008).
1. Zur Geschichte der Provenienzstelle
- 23.6.1988: "Grundsätze des Senats der Universität Tübingen zur Frauenförderung mit der Ziel der Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile" Tübingen ist die erste Universität des Landes, die derartige Richtlinien verabschiedet.
- WS 1988/89: Bestellung einer Senatskommission für die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen. Diese hat den Empfehlungen zufolge alle drei Jahre einen Bericht über die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen vorzulegen (Rechenschaftsbericht 1998/99).
- WS 1988/89: Bestellung von Prof. Dr. Doris Knab zur Frauenbeauftragten durch den Senat auf Vorschlag der Kommission und des Präsidenten
- Herbst 1989: Büro der Frauenbeauftragten eingerichtet mit einer geprüften wiss. Hilfskrat, Halbtagsschreibkraft, Büro mit separatem Sprechzimmer.
- bis 1990: Bestellung von Frauenbeauftragten bzw. Frauenkommission durch die Mehrzahl der Fakultäten. (Rechenschaftsberichte 1989 und 1990)
- 30.11.1995: Verabschiedung weitergehender Empfehlungen zur Umsetzung der 1988 beschlossenen Grundsätze auf der Grundlage des Berichts der Senatskommission über die Entwicklung der Frauenförderung 1992 bis 1994 durch den Senat
- SS 1996: Besetzung der VW-Stiftungsprofessur "Soziologie der Geschlechterverhältnisse" (Rechenschaftsbericht 1995/96)
- 26.11.1998: Bestellung von Prof. Dr. Maja Heiner zur Frauenbeauftragten für eine weitere Amtszeit. Wahl von Prof. Dr. Regine Gildmeister zur Stellvertreterin.
- 1999: Elf von 16 Fakultäten haben eigene Frauenförderpläne verabschiedet. (Rechenschaftsbericht 1998/99)
- 1999: Aufstockung der Stelle einer wissenschatlichen Mitarbeiterin von 50% auf 100%. Die Novelle des Universitätsgesetzes schreibt Frauenförderpläne für fünf Jahre mit konkret terminierten Zielvorgaben vor.
- 2000 im Rechenschaftsbericht des Rektors wird erstmals der Terminus "Gleichstellung" der Frauen anstelle von "Frauenförderung" verwendet
2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Die hier nachgewiesenen Unterlagen wurden dem Universitätsarchiv seit 2005 übergeben. Die letzte Ablieferung erfolgte im April 2019. Neben den Verwaltungsakten wurden auch Kassetten mit Zeitzeuginnen-Interviews, die im Rahmen des Jubiläums "100 Jahre Frauenstudium" im Jahr 2004 aufgenommen wurden, abgegeben (Akz. 21/2013). Die Kassetten wurden in den Bestand S 32 (Tonbänder und Tonbandkassetten) eingegliedert (S 32/548-568). Druckschriften, die mit der Abgabe im Jahr 2013 ins Archiv gelangten, wurden dem Druckschriftenbestand S 7 zugeordnet. Aufgrund veränderter Grundsätze zur Bestandsbildung wurden die Druckschriften der Akzession des Jahres 2019 nicht entnommen, sondern beim Bestand belassen und bei der jeweiligen Archivalieneinheit ausgewiesen. Die Klassifikation orientiert sich am Rahmenaktenplan für die Fachbereichsdekanate.
Bei der Kassation wurde große Zurückhaltung geübt, da davon auszugehen ist, dass die Themen "Frauenförderung" und "Gleichstellung" forschungsrelevant werden können, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Universität Tübingen als erste Universität des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1988 Grundsätze zur Frauenförderung verabschiedet hat.
Im Zuge der Erschließung wurden die Unterlagen aus den Stehordnern entnommen, entmetallisiert und in säurefreie Mappen umgebettet.
Inhalt:
Allgemeines:
Allgemeiner Schriftverkehr (Az. 00) (9 Nrn, 1989-2015).
Bildungs- und Hochschulpolitik (5 Nrn, 1989-2007).
Frauenförderung/Gleichstellung allgemein: Fördermaßnahmen und -programme (Az. 014) (90 Nrn, 1989-2015).
Organisationen der Frauenförderung:
Frauenförderkommissionen und Arbeitsgruppen der WRK/HRK und des Landes, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF), Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten (BuKoF) u.a. (38 Nrn, 1986-2006).
Universität Tübingen:
Allgemeines (15 Nrn, 1988-2012).
Universitätsgremien (8 Nrn, 1985-2014).
Gremien der Fakultäten (19 Nrn, 1988-2010).
Personalrat (2 Nrn, 1985-2004).
Berufungen (19 Nrn, 1989-2015).
Veranstaltungen: Jubiläum 100 Jahre Frauenstudium (17 Nrn, 2002-2007).
Schnupperstudium (4 Nrn, 2002-2009).
Sonstige (7 Nrn, 1990-2004).
Büro der Frauenbeauftragten (4 Nrn, 1988-2005)
Druckschriften, Materialien (8 Nrn, 1984-2008).
10,60 lfm.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
17.12.2025, 9:03 AM CET
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- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
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