Büro der Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbüro (Bestand)
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UAT 724/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.5 Frauen- und Familienförderung, Förderung der Diversität >> Büro der Frauenbeauftragten / Gleichstellungsbüro (seit 1989)
(1904) 1982-2015
Bestandsbeschreibung: Übernommen: 2005, 2011, 2013, 2014, 2019.
1. Zur Geschichte der Provenienzstelle
- 23.6.1988: "Grundsätze des Senats der Universität Tübingen zur Frauenförderung mit der Ziel der Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile" Tübingen ist die erste Universität des Landes, die derartige Richtlinien verabschiedet.
- WS 1988/89: Bestellung einer Senatskommission für die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen. Diese hat den Empfehlungen zufolge alle drei Jahre einen Bericht über die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen vorzulegen (Rechenschaftsbericht 1998/99).
- WS 1988/89: Bestellung von Prof. Dr. Doris Knab zur Frauenbeauftragten durch den Senat auf Vorschlag der Kommission und des Präsidenten
- Herbst 1989: Büro der Frauenbeauftragten eingerichtet mit einer geprüften wiss. Hilfskrat, Halbtagsschreibkraft, Büro mit separatem Sprechzimmer.
- bis 1990: Bestellung von Frauenbeauftragten bzw. Frauenkommission durch die Mehrzahl der Fakultäten. (Rechenschaftsberichte 1989 und 1990)
- 30.11.1995: Verabschiedung weitergehender Empfehlungen zur Umsetzung der 1988 beschlossenen Grundsätze auf der Grundlage des Berichts der Senatskommission über die Entwicklung der Frauenförderung 1992 bis 1994 durch den Senat
- SS 1996: Besetzung der VW-Stiftungsprofessur "Soziologie der Geschlechterverhältnisse" (Rechenschaftsbericht 1995/96)
- 26.11.1998: Bestellung von Prof. Dr. Maja Heiner zur Frauenbeauftragten für eine weitere Amtszeit. Wahl von Prof. Dr. Regine Gildmeister zur Stellvertreterin.
- 1999: Elf von 16 Fakultäten haben eigene Frauenförderpläne verabschiedet. (Rechenschaftsbericht 1998/99)
- 1999: Aufstockung der Stelle einer wissenschatlichen Mitarbeiterin von 50% auf 100%. Die Novelle des Universitätsgesetzes schreibt Frauenförderpläne für fünf Jahre mit konkret terminierten Zielvorgaben vor.
- 2000 im Rechenschaftsbericht des Rektors wird erstmals der Terminus "Gleichstellung" der Frauen anstelle von "Frauenförderung" verwendet
2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Die hier nachgewiesenen Unterlagen wurden dem Universitätsarchiv seit 2005 übergeben. Die letzte Ablieferung erfolgte im April 2019. Neben den Verwaltungsakten wurden auch Kassetten mit Zeitzeuginnen-Interviews, die im Rahmen des Jubiläums "100 Jahre Frauenstudium" im Jahr 2004 aufgenommen wurden, abgegeben (Akz. 21/2013). Die Kassetten wurden in den Bestand S 32 (Tonbänder und Tonbandkassetten) eingegliedert (S 32/548-568). Druckschriften, die mit der Abgabe im Jahr 2013 ins Archiv gelangten, wurden dem Druckschriftenbestand S 7 zugeordnet. Aufgrund veränderter Grundsätze zur Bestandsbildung wurden die Druckschriften der Akzession des Jahres 2019 nicht entnommen, sondern beim Bestand belassen und bei der jeweiligen Archivalieneinheit ausgewiesen. Die Klassifikation orientiert sich am Rahmenaktenplan für die Fachbereichsdekanate.
Bei der Kassation wurde große Zurückhaltung geübt, da davon auszugehen ist, dass die Themen "Frauenförderung" und "Gleichstellung" forschungsrelevant werden können, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Universität Tübingen als erste Universität des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1988 Grundsätze zur Frauenförderung verabschiedet hat.
Im Zuge der Erschließung wurden die Unterlagen aus den Stehordnern entnommen, entmetallisiert und in säurefreie Mappen umgebettet.
Inhalt:
Allgemeines:
Allgemeiner Schriftverkehr (Az. 00) (9 Nrn, 1989-2015).
Bildungs- und Hochschulpolitik (5 Nrn, 1989-2007).
Frauenförderung/Gleichstellung allgemein: Fördermaßnahmen und -programme (Az. 014) (90 Nrn, 1989-2015).
Organisationen der Frauenförderung:
Frauenförderkommissionen und Arbeitsgruppen der WRK/HRK und des Landes, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF), Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten (BuKoF) u.a. (38 Nrn, 1986-2006).
Universität Tübingen:
Allgemeines (15 Nrn, 1988-2012).
Universitätsgremien (8 Nrn, 1985-2014).
Gremien der Fakultäten (19 Nrn, 1988-2010).
Personalrat (2 Nrn, 1985-2004).
Berufungen (19 Nrn, 1989-2015).
Veranstaltungen: Jubiläum 100 Jahre Frauenstudium (17 Nrn, 2002-2007).
Schnupperstudium (4 Nrn, 2002-2009).
Sonstige (7 Nrn, 1990-2004).
Büro der Frauenbeauftragten (4 Nrn, 1988-2005)
Druckschriften, Materialien (8 Nrn, 1984-2008).
1. Zur Geschichte der Provenienzstelle
- 23.6.1988: "Grundsätze des Senats der Universität Tübingen zur Frauenförderung mit der Ziel der Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile" Tübingen ist die erste Universität des Landes, die derartige Richtlinien verabschiedet.
- WS 1988/89: Bestellung einer Senatskommission für die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen. Diese hat den Empfehlungen zufolge alle drei Jahre einen Bericht über die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen vorzulegen (Rechenschaftsbericht 1998/99).
- WS 1988/89: Bestellung von Prof. Dr. Doris Knab zur Frauenbeauftragten durch den Senat auf Vorschlag der Kommission und des Präsidenten
- Herbst 1989: Büro der Frauenbeauftragten eingerichtet mit einer geprüften wiss. Hilfskrat, Halbtagsschreibkraft, Büro mit separatem Sprechzimmer.
- bis 1990: Bestellung von Frauenbeauftragten bzw. Frauenkommission durch die Mehrzahl der Fakultäten. (Rechenschaftsberichte 1989 und 1990)
- 30.11.1995: Verabschiedung weitergehender Empfehlungen zur Umsetzung der 1988 beschlossenen Grundsätze auf der Grundlage des Berichts der Senatskommission über die Entwicklung der Frauenförderung 1992 bis 1994 durch den Senat
- SS 1996: Besetzung der VW-Stiftungsprofessur "Soziologie der Geschlechterverhältnisse" (Rechenschaftsbericht 1995/96)
- 26.11.1998: Bestellung von Prof. Dr. Maja Heiner zur Frauenbeauftragten für eine weitere Amtszeit. Wahl von Prof. Dr. Regine Gildmeister zur Stellvertreterin.
- 1999: Elf von 16 Fakultäten haben eigene Frauenförderpläne verabschiedet. (Rechenschaftsbericht 1998/99)
- 1999: Aufstockung der Stelle einer wissenschatlichen Mitarbeiterin von 50% auf 100%. Die Novelle des Universitätsgesetzes schreibt Frauenförderpläne für fünf Jahre mit konkret terminierten Zielvorgaben vor.
- 2000 im Rechenschaftsbericht des Rektors wird erstmals der Terminus "Gleichstellung" der Frauen anstelle von "Frauenförderung" verwendet
2. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Die hier nachgewiesenen Unterlagen wurden dem Universitätsarchiv seit 2005 übergeben. Die letzte Ablieferung erfolgte im April 2019. Neben den Verwaltungsakten wurden auch Kassetten mit Zeitzeuginnen-Interviews, die im Rahmen des Jubiläums "100 Jahre Frauenstudium" im Jahr 2004 aufgenommen wurden, abgegeben (Akz. 21/2013). Die Kassetten wurden in den Bestand S 32 (Tonbänder und Tonbandkassetten) eingegliedert (S 32/548-568). Druckschriften, die mit der Abgabe im Jahr 2013 ins Archiv gelangten, wurden dem Druckschriftenbestand S 7 zugeordnet. Aufgrund veränderter Grundsätze zur Bestandsbildung wurden die Druckschriften der Akzession des Jahres 2019 nicht entnommen, sondern beim Bestand belassen und bei der jeweiligen Archivalieneinheit ausgewiesen. Die Klassifikation orientiert sich am Rahmenaktenplan für die Fachbereichsdekanate.
Bei der Kassation wurde große Zurückhaltung geübt, da davon auszugehen ist, dass die Themen "Frauenförderung" und "Gleichstellung" forschungsrelevant werden können, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Universität Tübingen als erste Universität des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1988 Grundsätze zur Frauenförderung verabschiedet hat.
Im Zuge der Erschließung wurden die Unterlagen aus den Stehordnern entnommen, entmetallisiert und in säurefreie Mappen umgebettet.
Inhalt:
Allgemeines:
Allgemeiner Schriftverkehr (Az. 00) (9 Nrn, 1989-2015).
Bildungs- und Hochschulpolitik (5 Nrn, 1989-2007).
Frauenförderung/Gleichstellung allgemein: Fördermaßnahmen und -programme (Az. 014) (90 Nrn, 1989-2015).
Organisationen der Frauenförderung:
Frauenförderkommissionen und Arbeitsgruppen der WRK/HRK und des Landes, Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF), Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten (BuKoF) u.a. (38 Nrn, 1986-2006).
Universität Tübingen:
Allgemeines (15 Nrn, 1988-2012).
Universitätsgremien (8 Nrn, 1985-2014).
Gremien der Fakultäten (19 Nrn, 1988-2010).
Personalrat (2 Nrn, 1985-2004).
Berufungen (19 Nrn, 1989-2015).
Veranstaltungen: Jubiläum 100 Jahre Frauenstudium (17 Nrn, 2002-2007).
Schnupperstudium (4 Nrn, 2002-2009).
Sonstige (7 Nrn, 1990-2004).
Büro der Frauenbeauftragten (4 Nrn, 1988-2005)
Druckschriften, Materialien (8 Nrn, 1984-2008).
10,60 lfm.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
- B Akademische Zentralorgane (Tektonik)
- Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) (Tektonik)
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