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Herzog Ulrich von Württemberg als 'Selbstverkäufer' und Vogt, Keller, Bm., Gericht und Gemeinde der Stadt Lauffen am Neckar als 'Mitverkäufer' verschreiben Philipp von Wittstatt gen. Hagenbach wegen einer Schuld von 1300 fl eine jährliche Gült von 65 fl aus den Erträgen und Gütern von Stadt und Amt Lauffen. Die Gült ist jeweils innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Bartholomäus (24. August) nach Baden-Baden oder Pforzheim zu Händen von Ph. von Wittstatt zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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