Kreisamt/Amt Wolfenbüttel (Bestand)
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NLA WO, 39 Neu 24
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.6 Justiz und allgemeine Verwaltung >> 3.3.6.1 Gerichte und Ämter >> 3.3.6.1.6 Kreisämter, Ämter und Stadtgerichte
1747-1871
Bestandsgeschichte: Durch die Justizreform 1823/25 (GuVS. 1823 Nr. 7, 1825 Nr. 8) wurde den bisherigen Kreisgerichten ein großer Teil ihrer gerichtlichen Aufgaben abgenommen und den Distriktgerichten (Abt. 38 a) übertragen. Da so den neuen Unterbehörden nur Bagatellsachen verblieben, kam das Überwiegen der Verwaltungstätigkeit in der neuen Bezeichnung "Kreisämter" zum Ausdruck.
Die Stadtgerichte verloren noch mehr an Bedeutung, da die Verwaltung in Braunschweig und Wolfenbüttel schon 1814 Polizeidirektionen übertragen war. Die wenig befriedigende Reform war begleitet von Änderungen der Bezirke: Das Kreisamt Harzburg wurde zum Distrikt Blankenburg geschlagen. Das vormalige Kreisgericht Seesen wurde in die Kreisämter Seesen und Lutter a. B. geteilt; die Kreisämter Schöningen und Stadtoldendorf wurden neu geschaffen (Mundhenke: Justizverfassung S. 118 f. und Kreisverfassung S. 126 ff.).
Anläßlich der Verwaltungsreform 1832/33 wurden die Kreisämter mit Wirkung vom 01.01.1833 in Ämter umbenannt (GuVS. 1832 Nr. 32). Während deren Verwaltungsaufgaben (freilich meist als Ausführungsbehörden der neu geschaffenen Kreisdirektionen) im Grunde unverändert blieben, wurden die Ämter in Zivilprozessen bis 50 Rtlr. Streitwert und in kleinen Strafsachen zuständig. Dazu erhielten sie die freiwillige Gerichtsbarkeit zurück. (aaO. Justizverfassung S. 122 und Kreisverfassung S. 134).
Dieser Zustand endete durch die Neuordnung von 1850, die auch in der Unterinstanz die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung brachte. Die gerichtlichen Befugnisse gingen an die Amtsgerichte (Abt. 40), die Verwaltungsaufgaben an die Kreisdirektionen (Abt. 126-131) über.
Die in diese Abt. gehörenden Akten befinden sich zu einem großen Teil noch in Abgaben der Amtsgerichte, die unter Abt. 40 Neu gelagert sind.
Bestandsgeschichte: Für den vorliegenden Bestand existierte bisher nur eine von Dr. Hillebrand, Dr. Matthes u.a. angelegte Zettelkartei.
Die Nummern 142-234 lagerten bis zu ihrer Verzeichnung im Mai 1998 unverzeichnet im Magazin. Es handelt sich dabei um Akten mit unterschiedlichen Teilprovenienzen. Der überwiegende Teil dieser Akten besteht aus der Korrespondenz verschiedener Behörden mit dem Rittergutsbesitzer Graberg in Hedwigsburg, wobei der Eindruck entsteht, daß es sich um eine eigenständige Provenienz "Rittergut Hedwigsburg" handelt, da Graberg sowohl als Aussteller als auch als Empfänger von Konzepten und Reinschriften in Erscheinung tritt. Die Akten wurden unter Anleitung der Unterzeichnenden vom Archivangestellten Herrn Pawlak verzeichnet.
Die Eingabe in die EDV (AIDA) übernahm im November 1996 und im September 1998 die Archivangestellte Frau Christen.
Wolfenbüttel, im Dezember 1998
Christina Hillmann-Apmann
(Archivinspektorin)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Stadtgerichte verloren noch mehr an Bedeutung, da die Verwaltung in Braunschweig und Wolfenbüttel schon 1814 Polizeidirektionen übertragen war. Die wenig befriedigende Reform war begleitet von Änderungen der Bezirke: Das Kreisamt Harzburg wurde zum Distrikt Blankenburg geschlagen. Das vormalige Kreisgericht Seesen wurde in die Kreisämter Seesen und Lutter a. B. geteilt; die Kreisämter Schöningen und Stadtoldendorf wurden neu geschaffen (Mundhenke: Justizverfassung S. 118 f. und Kreisverfassung S. 126 ff.).
Anläßlich der Verwaltungsreform 1832/33 wurden die Kreisämter mit Wirkung vom 01.01.1833 in Ämter umbenannt (GuVS. 1832 Nr. 32). Während deren Verwaltungsaufgaben (freilich meist als Ausführungsbehörden der neu geschaffenen Kreisdirektionen) im Grunde unverändert blieben, wurden die Ämter in Zivilprozessen bis 50 Rtlr. Streitwert und in kleinen Strafsachen zuständig. Dazu erhielten sie die freiwillige Gerichtsbarkeit zurück. (aaO. Justizverfassung S. 122 und Kreisverfassung S. 134).
Dieser Zustand endete durch die Neuordnung von 1850, die auch in der Unterinstanz die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung brachte. Die gerichtlichen Befugnisse gingen an die Amtsgerichte (Abt. 40), die Verwaltungsaufgaben an die Kreisdirektionen (Abt. 126-131) über.
Die in diese Abt. gehörenden Akten befinden sich zu einem großen Teil noch in Abgaben der Amtsgerichte, die unter Abt. 40 Neu gelagert sind.
Bestandsgeschichte: Für den vorliegenden Bestand existierte bisher nur eine von Dr. Hillebrand, Dr. Matthes u.a. angelegte Zettelkartei.
Die Nummern 142-234 lagerten bis zu ihrer Verzeichnung im Mai 1998 unverzeichnet im Magazin. Es handelt sich dabei um Akten mit unterschiedlichen Teilprovenienzen. Der überwiegende Teil dieser Akten besteht aus der Korrespondenz verschiedener Behörden mit dem Rittergutsbesitzer Graberg in Hedwigsburg, wobei der Eindruck entsteht, daß es sich um eine eigenständige Provenienz "Rittergut Hedwigsburg" handelt, da Graberg sowohl als Aussteller als auch als Empfänger von Konzepten und Reinschriften in Erscheinung tritt. Die Akten wurden unter Anleitung der Unterzeichnenden vom Archivangestellten Herrn Pawlak verzeichnet.
Die Eingabe in die EDV (AIDA) übernahm im November 1996 und im September 1998 die Archivangestellte Frau Christen.
Wolfenbüttel, im Dezember 1998
Christina Hillmann-Apmann
(Archivinspektorin)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST
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