Kreisamt/Amt Wolfenbüttel (Bestand)
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NLA WO, 39 Neu 24
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.6 Justiz und allgemeine Verwaltung >> 3.3.6.1 Gerichte und Ämter >> 3.3.6.1.6 Kreisämter, Ämter und Stadtgerichte
1747-1871
Bestandsgeschichte: Durch die Justizreform 1823/25 (GuVS. 1823 Nr. 7, 1825 Nr. 8) wurde den bisherigen Kreisgerichten ein großer Teil ihrer gerichtlichen Aufgaben abgenommen und den Distriktgerichten (Abt. 38 a) übertragen. Da so den neuen Unterbehörden nur Bagatellsachen verblieben, kam das Überwiegen der Verwaltungstätigkeit in der neuen Bezeichnung "Kreisämter" zum Ausdruck.
Die Stadtgerichte verloren noch mehr an Bedeutung, da die Verwaltung in Braunschweig und Wolfenbüttel schon 1814 Polizeidirektionen übertragen war. Die wenig befriedigende Reform war begleitet von Änderungen der Bezirke: Das Kreisamt Harzburg wurde zum Distrikt Blankenburg geschlagen. Das vormalige Kreisgericht Seesen wurde in die Kreisämter Seesen und Lutter a. B. geteilt; die Kreisämter Schöningen und Stadtoldendorf wurden neu geschaffen (Mundhenke: Justizverfassung S. 118 f. und Kreisverfassung S. 126 ff.).
Anläßlich der Verwaltungsreform 1832/33 wurden die Kreisämter mit Wirkung vom 01.01.1833 in Ämter umbenannt (GuVS. 1832 Nr. 32). Während deren Verwaltungsaufgaben (freilich meist als Ausführungsbehörden der neu geschaffenen Kreisdirektionen) im Grunde unverändert blieben, wurden die Ämter in Zivilprozessen bis 50 Rtlr. Streitwert und in kleinen Strafsachen zuständig. Dazu erhielten sie die freiwillige Gerichtsbarkeit zurück. (aaO. Justizverfassung S. 122 und Kreisverfassung S. 134).
Dieser Zustand endete durch die Neuordnung von 1850, die auch in der Unterinstanz die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung brachte. Die gerichtlichen Befugnisse gingen an die Amtsgerichte (Abt. 40), die Verwaltungsaufgaben an die Kreisdirektionen (Abt. 126-131) über.
Die in diese Abt. gehörenden Akten befinden sich zu einem großen Teil noch in Abgaben der Amtsgerichte, die unter Abt. 40 Neu gelagert sind.
Bestandsgeschichte: Für den vorliegenden Bestand existierte bisher nur eine von Dr. Hillebrand, Dr. Matthes u.a. angelegte Zettelkartei.
Die Nummern 142-234 lagerten bis zu ihrer Verzeichnung im Mai 1998 unverzeichnet im Magazin. Es handelt sich dabei um Akten mit unterschiedlichen Teilprovenienzen. Der überwiegende Teil dieser Akten besteht aus der Korrespondenz verschiedener Behörden mit dem Rittergutsbesitzer Graberg in Hedwigsburg, wobei der Eindruck entsteht, daß es sich um eine eigenständige Provenienz "Rittergut Hedwigsburg" handelt, da Graberg sowohl als Aussteller als auch als Empfänger von Konzepten und Reinschriften in Erscheinung tritt. Die Akten wurden unter Anleitung der Unterzeichnenden vom Archivangestellten Herrn Pawlak verzeichnet.
Die Eingabe in die EDV (AIDA) übernahm im November 1996 und im September 1998 die Archivangestellte Frau Christen.
Wolfenbüttel, im Dezember 1998
Christina Hillmann-Apmann
(Archivinspektorin)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Stadtgerichte verloren noch mehr an Bedeutung, da die Verwaltung in Braunschweig und Wolfenbüttel schon 1814 Polizeidirektionen übertragen war. Die wenig befriedigende Reform war begleitet von Änderungen der Bezirke: Das Kreisamt Harzburg wurde zum Distrikt Blankenburg geschlagen. Das vormalige Kreisgericht Seesen wurde in die Kreisämter Seesen und Lutter a. B. geteilt; die Kreisämter Schöningen und Stadtoldendorf wurden neu geschaffen (Mundhenke: Justizverfassung S. 118 f. und Kreisverfassung S. 126 ff.).
Anläßlich der Verwaltungsreform 1832/33 wurden die Kreisämter mit Wirkung vom 01.01.1833 in Ämter umbenannt (GuVS. 1832 Nr. 32). Während deren Verwaltungsaufgaben (freilich meist als Ausführungsbehörden der neu geschaffenen Kreisdirektionen) im Grunde unverändert blieben, wurden die Ämter in Zivilprozessen bis 50 Rtlr. Streitwert und in kleinen Strafsachen zuständig. Dazu erhielten sie die freiwillige Gerichtsbarkeit zurück. (aaO. Justizverfassung S. 122 und Kreisverfassung S. 134).
Dieser Zustand endete durch die Neuordnung von 1850, die auch in der Unterinstanz die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung brachte. Die gerichtlichen Befugnisse gingen an die Amtsgerichte (Abt. 40), die Verwaltungsaufgaben an die Kreisdirektionen (Abt. 126-131) über.
Die in diese Abt. gehörenden Akten befinden sich zu einem großen Teil noch in Abgaben der Amtsgerichte, die unter Abt. 40 Neu gelagert sind.
Bestandsgeschichte: Für den vorliegenden Bestand existierte bisher nur eine von Dr. Hillebrand, Dr. Matthes u.a. angelegte Zettelkartei.
Die Nummern 142-234 lagerten bis zu ihrer Verzeichnung im Mai 1998 unverzeichnet im Magazin. Es handelt sich dabei um Akten mit unterschiedlichen Teilprovenienzen. Der überwiegende Teil dieser Akten besteht aus der Korrespondenz verschiedener Behörden mit dem Rittergutsbesitzer Graberg in Hedwigsburg, wobei der Eindruck entsteht, daß es sich um eine eigenständige Provenienz "Rittergut Hedwigsburg" handelt, da Graberg sowohl als Aussteller als auch als Empfänger von Konzepten und Reinschriften in Erscheinung tritt. Die Akten wurden unter Anleitung der Unterzeichnenden vom Archivangestellten Herrn Pawlak verzeichnet.
Die Eingabe in die EDV (AIDA) übernahm im November 1996 und im September 1998 die Archivangestellte Frau Christen.
Wolfenbüttel, im Dezember 1998
Christina Hillmann-Apmann
(Archivinspektorin)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ
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