Die Klage richtet sich dagegen, daß die Beklagten an 3 Terminen gewaltsam in die Herrschaft Oedingen, die der Orden samt allen obrigkeitlichen Rechten von der Äbtissin des Stiftes Nivelles (Belgien) erworben habe, eingedrungen seien, die auf den Orden vereidigten Untertanen gezwungen hätten, ihnen zu huldigen, und den Dingstuhl völlig zerstört hätten. Der Kläger wendet sich gegen diesen Eingriff in die alleinigen obrigkeitlichen Rechte des Ordens an das RKG, da die Beklagten verschiedenen Gerichten unterstünden. Die Beklagten als plettenbergische Untertanen beanspruchen die obrigkeitlichen Rechte im Dorf Oedingen einschließlich des Gerichtszwanges als langjährigen, zu Haus Landskron gehörenden Besitz für sich. Es wurde um die Besetzung einer Kommission gestritten.
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Die Klage richtet sich dagegen, daß die Beklagten an 3 Terminen gewaltsam in die Herrschaft Oedingen, die der Orden samt allen obrigkeitlichen Rechten von der Äbtissin des Stiftes Nivelles (Belgien) erworben habe, eingedrungen seien, die auf den Orden vereidigten Untertanen gezwungen hätten, ihnen zu huldigen, und den Dingstuhl völlig zerstört hätten. Der Kläger wendet sich gegen diesen Eingriff in die alleinigen obrigkeitlichen Rechte des Ordens an das RKG, da die Beklagten verschiedenen Gerichten unterstünden. Die Beklagten als plettenbergische Untertanen beanspruchen die obrigkeitlichen Rechte im Dorf Oedingen einschließlich des Gerichtszwanges als langjährigen, zu Haus Landskron gehörenden Besitz für sich. Es wurde um die Besetzung einer Kommission gestritten.
AA 0627, 5592 - T 133/812
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 2. Buchstabe T
1566 - 1574 (1566 - 1573)
Enthaeltvermerke: Kläger: Landkomtur der Ballei Koblenz des Deutschen Ordens Beklagter: Johann von Harff zu Geilenkirchen, Amtmann zu Born und Geilenkirchen, und Konsorten, nämlich Hermann Salzfas, Kellner zu Landskron; Jürgen Munckhaus, Kellner zu Landskron; Heinrich, Burggraf zu Landskron; Lic. Godhart Salzfas, kurköln. Hofrat; Johann, Schultheiß zu Lohrsdorf; Merten Vogel zu Nierendorf Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wilthelm [1565] 1566 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Georg Berlin [1566] 1566 - Dr. Ludwig Stahel - Dr. Christoph Rebstock - Dr. Bernhad Kuehorn [1572] 1573 - Dr. Ludwig Ställ - Dr. Johann Vest Prozeßart: Simplicis querelae Instanzen: RKG 1566 - 1574 (1566 - 1573) Beweismittel: Nominationes commissariorum (Q 5, 7). Beschreibung: 1,5 cm, 55 Bl., lose; Q 1 - 10, 3 Aktenstücke als zu einem Verfahren turbatae possessionis in specie Odinghoven belangend bezeichnet, prod. 28. April und 8. Mai 1581, 30. September 1589, möglicherweise zum Verfahren RKG 5591 (T 132/811) gehörig.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:32 MESZ