Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Hartmann [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen der 300 Gulden, die er seinem Schwiegervater Graf Ebe...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1434 Juni 30
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen; Gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Darmstadt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: quarta feria post Petri et Pauli apostoli a. etc. 34
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Hartmann [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen der 300 Gulden, die er seinem Schwiegervater Graf Eberhard v. Katzenelnbogen abgewonnen habe, dass er von keiner Schadensersatzverpflichtung seines Schwiegervaters oder seiner selbst wisse. Er (Hartmann) habe ihn vorzeiten um Ersatz von Schäden, Kosten und Verlusten angesprochen, die sein verstorbener Vater bei Graf Eberhard gehabt habe; er (Graf Johann) habe darauf geantwortet, und zuletzt hätten sie den Austrag ihrer Streitigkeiten dem Edlen Diether v. Isenburg, Herrn zu Büdingen, übergeben, der seinen Spruch dahin abgegeben habe, er (Hartmann) müsse den Beweis erbringen (ein recht tun) auf dem Grabe Graf Eberhards zu Eberbach, wie es eines toten Mannes Recht sei, doch habe er (Hartmann) nach seiner (Graf Johanns) Meinung den geforderten Beweis (seiner Forderungsberechtigung) nicht erbracht, sondern lediglich dortselbst eine Forderung von 300 Gulden mit seinem eigenen Eide beschworen und behalten. Das aber genüge nicht, so dass er ihm nichts schulde. Er möge ihn daher nicht weiter behelligen, denn wenn er mit seinem Eide allein schwöre, dass ihm soundsoviel gehöre, so werde er es ihm deshalb doch noch nicht geben
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3663
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Hartmann [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen der 300 Gulden, die er seinem Schwiegervater Graf Eberhard v. Katzenelnbogen abgewonnen habe, dass er von keiner Schadensersatzverpflichtung seines Schwiegervaters oder seiner selbst wisse. Er (Hartmann) habe ihn vorzeiten um Ersatz von Schäden, Kosten und Verlusten angesprochen, die sein verstorbener Vater bei Graf Eberhard gehabt habe; er (Graf Johann) habe darauf geantwortet, und zuletzt hätten sie den Austrag ihrer Streitigkeiten dem Edlen Diether v. Isenburg, Herrn zu Büdingen, übergeben, der seinen Spruch dahin abgegeben habe, er (Hartmann) müsse den Beweis erbringen (ein recht tun) auf dem Grabe Graf Eberhards zu Eberbach, wie es eines toten Mannes Recht sei, doch habe er (Hartmann) nach seiner (Graf Johanns) Meinung den geforderten Beweis (seiner Forderungsberechtigung) nicht erbracht, sondern lediglich dortselbst eine Forderung von 300 Gulden mit seinem eigenen Eide beschworen und behalten. Das aber genüge nicht, so dass er ihm nichts schulde. Er möge ihn daher nicht weiter behelligen, denn wenn er mit seinem Eide allein schwöre, dass ihm soundsoviel gehöre, so werde er es ihm deshalb doch noch nicht geben
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3663
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ