Kaiser Maximilian II. von Habsburg bekundet, dass er auf Bitten des Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin...
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1613
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1566 April 22
Ausfertigung, Pergament, mit Metallschnur angehängtes Majestätssiegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unnser unnd des heilligen reichs stat Augspurg den zwaintzigisten tag des monats Aprilis nach Christi unnsers lieben Herrn geburt funftzehenhundert unnd im sechsunndsechtzigisten unserer reiche des römischen im vierten des hungerischen im dritten und des behaimischen im achtzehennden iaren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Maximilian II. von Habsburg bekundet, dass er auf Bitten des Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Maria [von Spanien], Wolfgang und dem Kloster Fulda alle Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte bestätigt, insbesonders die Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Maximilian bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Wolfgang gelobt im Gegenzug durch seine Bevollmächtigten Heinrich Hermann Schutzbar (Schutzspeer), genannt Milchling und Lorenz Lommersheim unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust, die in den bestätigten Privilegien aufgezählten Strafen und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Augsburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite mit aufgeklappter Plica, Vorderseite mit Siegel, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsa...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Tax- und Registraturvermerk
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Maximilian [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Daniel [Brendel von Homburg] archiepiscopus Moguntinus / per Germaniam archicancellarius propria [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit [?] [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: L[eopold] Kirchs[ch]lager propria)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Maximilian II. von Habsburg bekundet, dass er auf Bitten des Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Maria [von Spanien], Wolfgang und dem Kloster Fulda alle Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte bestätigt, insbesonders die Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Maximilian bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Wolfgang gelobt im Gegenzug durch seine Bevollmächtigten Heinrich Hermann Schutzbar (Schutzspeer), genannt Milchling und Lorenz Lommersheim unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust, die in den bestätigten Privilegien aufgezählten Strafen und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Augsburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite mit aufgeklappter Plica, Vorderseite mit Siegel, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsa...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Tax- und Registraturvermerk
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Maximilian [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Daniel [Brendel von Homburg] archiepiscopus Moguntinus / per Germaniam archicancellarius propria [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit [?] [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: L[eopold] Kirchs[ch]lager propria)
Vgl. zum Privileg Maximilians I. Nr. 1292.
Kurzregest unter der Plica.
Leopold Kirchschlager war in der kaiserlichen Kanzlei tätig.
Auf der Rückseite werden als Taxator [Christoph] Ungelter von Deissenhausen [Theisenhausen] und als Registrator (Bonawer) [?] genannt.
Kurzregest unter der Plica.
Leopold Kirchschlager war in der kaiserlichen Kanzlei tätig.
Auf der Rückseite werden als Taxator [Christoph] Ungelter von Deissenhausen [Theisenhausen] und als Registrator (Bonawer) [?] genannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
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- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
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- 1561-1570 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International