Kunz Stotz von Richlisreute bekennt, deß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, einer seiner beiden unverheirateten ("unberaten und unußgestürt") Töchter, Els und Greth, das Gut in Schlier verliehen hat, das Peter Stotz innehatte und wieder aufgegen hat. Das Gut bekommt die Tochter, die der Vater zuerst darauf "beraten und setzen" will, und der Mann, den sie dann zur Ehe nimmt, falls er Leibeigener des Klosters ist, sowie die Kinder aus dieser Ehe. Die Beliehenen müssen das Gut in ordentlichem Zustand halten, es in eigener Person und in Baumanns Weise bewirtschaften. Sie entrichten zu Martini an Zins und Hubgeld, was bisher geleistet wurde und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Das Gut darf nicht verpfändet oder veräußert werden. Die Beliehenen werden den Abt nicht hindern, wenn er den Weiher, den er angefangen hat "uffzuwuren", "uffächen" will, sie werden deshalb auch nicht weniger Zins zahlen. Auf den Spruchbrief des Junkers Hans von Honburg, der in dieser Angelegenheit vor Jahren erteilt wurde, werden sie sich nicht berufen. Wenn der Aussteller eine Tochter auf das Gut setzt, soll ihr Mann dem Kloster eine entsprechende Verschreibung ausstellen. Die Beliehenen verlieren das Gut, wenn sie sich nicht an die Leihebedingungen halten, eine Ungenossamenehe eingehen, flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz.
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Kunz Stotz von Richlisreute bekennt, deß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, einer seiner beiden unverheirateten ("unberaten und unußgestürt") Töchter, Els und Greth, das Gut in Schlier verliehen hat, das Peter Stotz innehatte und wieder aufgegen hat. Das Gut bekommt die Tochter, die der Vater zuerst darauf "beraten und setzen" will, und der Mann, den sie dann zur Ehe nimmt, falls er Leibeigener des Klosters ist, sowie die Kinder aus dieser Ehe. Die Beliehenen müssen das Gut in ordentlichem Zustand halten, es in eigener Person und in Baumanns Weise bewirtschaften. Sie entrichten zu Martini an Zins und Hubgeld, was bisher geleistet wurde und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Das Gut darf nicht verpfändet oder veräußert werden. Die Beliehenen werden den Abt nicht hindern, wenn er den Weiher, den er angefangen hat "uffzuwuren", "uffächen" will, sie werden deshalb auch nicht weniger Zins zahlen. Auf den Spruchbrief des Junkers Hans von Honburg, der in dieser Angelegenheit vor Jahren erteilt wurde, werden sie sich nicht berufen. Wenn der Aussteller eine Tochter auf das Gut setzt, soll ihr Mann dem Kloster eine entsprechende Verschreibung ausstellen. Die Beliehenen verlieren das Gut, wenn sie sich nicht an die Leihebedingungen halten, eine Ungenossamenehe eingehen, flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 280
B 522 II U 0193
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1443 Mai 20 (uff den nähsten mentag vor sant Urbans des hailigen bapsts tag)
24,2 x 28,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Kunz Stotz von Richlisreute
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach von Reichenstein, Unterlandvogt des Reichs in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach von Reichenstein, Unterlandvogt des Reichs in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Honburg, Hans von
Reischach, Heinrich von, Unterlandvogt
Stotz, Els
Stotz, Greth
Stotz, Kunz
Reichenstein : Lauterach UL
Richlisreute : Schlier RV; Einwohner
Schlier RV
Schlier RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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