Kunz Stotz von Richlisreute bekennt, deß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, einer seiner beiden unverheirateten ("unberaten und unußgestürt") Töchter, Els und Greth, das Gut in Schlier verliehen hat, das Peter Stotz innehatte und wieder aufgegen hat. Das Gut bekommt die Tochter, die der Vater zuerst darauf "beraten und setzen" will, und der Mann, den sie dann zur Ehe nimmt, falls er Leibeigener des Klosters ist, sowie die Kinder aus dieser Ehe. Die Beliehenen müssen das Gut in ordentlichem Zustand halten, es in eigener Person und in Baumanns Weise bewirtschaften. Sie entrichten zu Martini an Zins und Hubgeld, was bisher geleistet wurde und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Das Gut darf nicht verpfändet oder veräußert werden. Die Beliehenen werden den Abt nicht hindern, wenn er den Weiher, den er angefangen hat "uffzuwuren", "uffächen" will, sie werden deshalb auch nicht weniger Zins zahlen. Auf den Spruchbrief des Junkers Hans von Honburg, der in dieser Angelegenheit vor Jahren erteilt wurde, werden sie sich nicht berufen. Wenn der Aussteller eine Tochter auf das Gut setzt, soll ihr Mann dem Kloster eine entsprechende Verschreibung ausstellen. Die Beliehenen verlieren das Gut, wenn sie sich nicht an die Leihebedingungen halten, eine Ungenossamenehe eingehen, flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz.
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Kunz Stotz von Richlisreute bekennt, deß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, einer seiner beiden unverheirateten ("unberaten und unußgestürt") Töchter, Els und Greth, das Gut in Schlier verliehen hat, das Peter Stotz innehatte und wieder aufgegen hat. Das Gut bekommt die Tochter, die der Vater zuerst darauf "beraten und setzen" will, und der Mann, den sie dann zur Ehe nimmt, falls er Leibeigener des Klosters ist, sowie die Kinder aus dieser Ehe. Die Beliehenen müssen das Gut in ordentlichem Zustand halten, es in eigener Person und in Baumanns Weise bewirtschaften. Sie entrichten zu Martini an Zins und Hubgeld, was bisher geleistet wurde und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Das Gut darf nicht verpfändet oder veräußert werden. Die Beliehenen werden den Abt nicht hindern, wenn er den Weiher, den er angefangen hat "uffzuwuren", "uffächen" will, sie werden deshalb auch nicht weniger Zins zahlen. Auf den Spruchbrief des Junkers Hans von Honburg, der in dieser Angelegenheit vor Jahren erteilt wurde, werden sie sich nicht berufen. Wenn der Aussteller eine Tochter auf das Gut setzt, soll ihr Mann dem Kloster eine entsprechende Verschreibung ausstellen. Die Beliehenen verlieren das Gut, wenn sie sich nicht an die Leihebedingungen halten, eine Ungenossamenehe eingehen, flüchtig oder ungehorsam werden. Beim Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 280
B 522 II U 0193
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1443 Mai 20 (uff den nähsten mentag vor sant Urbans des hailigen bapsts tag)
24,2 x 28,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Kunz Stotz von Richlisreute
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach von Reichenstein, Unterlandvogt des Reichs in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach von Reichenstein, Unterlandvogt des Reichs in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Honburg, Hans von
Reischach, Heinrich von, Unterlandvogt
Stotz, Els
Stotz, Greth
Stotz, Kunz
Reichenstein : Lauterach UL
Richlisreute : Schlier RV; Einwohner
Schlier RV
Schlier RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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