Jakob Egler, Müller zu Guggenhausen in der Herrschaft Königsegg, bekennt als Lehenträger seiner Ehefrau Magdalena Kesenheimerin, daß Andreas [II. Öchslin], Abt von Petershausen, ihm ein Lehengut in Unterwaldhausen laut einem im folgenden inserierten Leihebrief vom 17. März 1590 als Erbzinslehen verliehen hat. Dieser Urkunde zufolge hatte das Lehen früher der Schwiegervater +Christa Kesenheimer inne. Dessen Witwe hat auf ihre Ansprüche betreffend das Gut verzichtet gegen jährlich Lieferung von einem Fuder oder Wagen Heu im Heuet für die nächsten acht Jahre. Das Lehen besteht aus 3 Mannsmahd Wiese in zwei Stücken, von denen eines an die Frauen von Baindt, das andere an den Weinenden Furt stößt. Der Beliehene muß die Wiesen und die zugehörigen Bewässerungsgräben in Ordnung halten, darf auch nichts entfremden. Bei Verpfändung muß er die Wiesen wieder entlasten. Jährlich entrichtet er als Bodenzins auf Martini 1 lb d Konstanzer Währung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Aussteller bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler ander dergleichen tote Hände darf nicht verkauft werden. Bei Handänderungen bzw. Wahl eines neuen Prälaten muß es mit 5 ß d verehrschatzt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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