Jakob Egler, Müller zu Guggenhausen in der Herrschaft Königsegg, bekennt als Lehenträger seiner Ehefrau Magdalena Kesenheimerin, daß Andreas [II. Öchslin], Abt von Petershausen, ihm ein Lehengut in Unterwaldhausen laut einem im folgenden inserierten Leihebrief vom 17. März 1590 als Erbzinslehen verliehen hat. Dieser Urkunde zufolge hatte das Lehen früher der Schwiegervater +Christa Kesenheimer inne. Dessen Witwe hat auf ihre Ansprüche betreffend das Gut verzichtet gegen jährlich Lieferung von einem Fuder oder Wagen Heu im Heuet für die nächsten acht Jahre. Das Lehen besteht aus 3 Mannsmahd Wiese in zwei Stücken, von denen eines an die Frauen von Baindt, das andere an den Weinenden Furt stößt. Der Beliehene muß die Wiesen und die zugehörigen Bewässerungsgräben in Ordnung halten, darf auch nichts entfremden. Bei Verpfändung muß er die Wiesen wieder entlasten. Jährlich entrichtet er als Bodenzins auf Martini 1 lb d Konstanzer Währung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Aussteller bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler ander dergleichen tote Hände darf nicht verkauft werden. Bei Handänderungen bzw. Wahl eines neuen Prälaten muß es mit 5 ß d verehrschatzt werden.
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Jakob Egler, Müller zu Guggenhausen in der Herrschaft Königsegg, bekennt als Lehenträger seiner Ehefrau Magdalena Kesenheimerin, daß Andreas [II. Öchslin], Abt von Petershausen, ihm ein Lehengut in Unterwaldhausen laut einem im folgenden inserierten Leihebrief vom 17. März 1590 als Erbzinslehen verliehen hat. Dieser Urkunde zufolge hatte das Lehen früher der Schwiegervater +Christa Kesenheimer inne. Dessen Witwe hat auf ihre Ansprüche betreffend das Gut verzichtet gegen jährlich Lieferung von einem Fuder oder Wagen Heu im Heuet für die nächsten acht Jahre. Das Lehen besteht aus 3 Mannsmahd Wiese in zwei Stücken, von denen eines an die Frauen von Baindt, das andere an den Weinenden Furt stößt. Der Beliehene muß die Wiesen und die zugehörigen Bewässerungsgräben in Ordnung halten, darf auch nichts entfremden. Bei Verpfändung muß er die Wiesen wieder entlasten. Jährlich entrichtet er als Bodenzins auf Martini 1 lb d Konstanzer Währung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Aussteller bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler ander dergleichen tote Hände darf nicht verkauft werden. Bei Handänderungen bzw. Wahl eines neuen Prälaten muß es mit 5 ß d verehrschatzt werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1568
fasc. 036 1/2 n. 29
B 522 II U 1481
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1590 März 27 (den siebenundzweintzigsten tag monats Martii)
36,8 x 45,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Jakob Egler, Müller zu Guggenhausen in der Herrschaft Königsegg
Empfänger: Andreas [II. Öchslin], Abt von Petershausen
Siegler: Hans Schatz, Vogt der Herrschaft Königsegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Andreas [II. Öchslin], Abt von Petershausen
Siegler: Hans Schatz, Vogt der Herrschaft Königsegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Egler, Jakob
Egler, Magdalena
Kesenheimer, Christa
Kesenheimer, Magdalena
Öchslin, Andreas II.; Abt von Petershausen
Petershausen, Andreas II. Öchslin; Abt
Schatz, Hans, Vogt
Baindt RV; Frauenkloster
Guggenhausen RV; Einwohner
Königsegg : Guggenhausen RV; Herrschaft und Grafschaft
Königsegg : Guggenhausen RV; Vogt
Konstanz KN; Währung
Unterwaldhausen RV
Unterwaldhausen RV; Einwohner
Weinenden Furt, an den : Unterwaldhausen RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:23 MEZ
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