Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verleiht dem Johann Hut (Hudt), Friedrich Mannheimer, dem Zinsmeister Ernst (Ernsten unserm zinßmeister), Walter Gänsemann (der Gensin mane), Peter Kolmann, Dieter Kopp (Coppen Diether), Heinz dem Schultheißen und Lorenz Pfannenstiel (-stil) das Haus und den Hof zu Heppenheim mit 49 1/4 Morgen Acker gen Laudenbach, 105 1/2 Morgen Acker gen Bensheim, 23 Mannmahd Wiesen sowie weiteren Gärten, Nussbäumen und genannten Ausnahmen zu Erblehen. Dafür sollen die Hofleute jährlich zu St. Martinstag 50 Malter Korn, 110 Malter Hafer, 30 Pfund Heller und 400 Stück Stroh nach Heppenheim zinsen. Es folgen Bestimmung zur Instandhaltung der Güter, zu Hagelschäden und zum Falle des Zinsversäumnisses.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verleiht dem Johann Hut (Hudt), Friedrich Mannheimer, dem Zinsmeister Ernst (Ernsten unserm zinßmeister), Walter Gänsemann (der Gensin mane), Peter Kolmann, Dieter Kopp (Coppen Diether), Heinz dem Schultheißen und Lorenz Pfannenstiel (-stil) das Haus und den Hof zu Heppenheim mit 49 1/4 Morgen Acker gen Laudenbach, 105 1/2 Morgen Acker gen Bensheim, 23 Mannmahd Wiesen sowie weiteren Gärten, Nussbäumen und genannten Ausnahmen zu Erblehen. Dafür sollen die Hofleute jährlich zu St. Martinstag 50 Malter Korn, 110 Malter Hafer, 30 Pfund Heller und 400 Stück Stroh nach Heppenheim zinsen. Es folgen Bestimmung zur Instandhaltung der Güter, zu Hagelschäden und zum Falle des Zinsversäumnisses.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 812, 121
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Perpetuum (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1466 Januar 17 (uff sant Anthonien tag)
fol. 107r-107v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Als myne gnediger herre pfalczgrave Johannes Hudt Friderich Mannheimer Ernsten zinßmeister Waltern der Gensin mann Pettern Kolmann et cetera und andern huß und hoff zu Heppenheim zu erbe verluhen hat".
Ernst; Zinsmeister, Beständer zu Heppenheim, erw. 1466
Gänsemann, Walter; Erbbeständer zu Heppenheim, erw. 1466
Heinz; Schultheiß, Beständer zu Heppenheim, erw. 1466
Hut, Johann; Grundbesitzer zu Heppenheim, erw. 1466, 1478
Kolmann, Peter; Erbbeständer zu Heppenheim, erw. 1466
Kopp, Dieter; Erbbeständer zu Heppenheim, erw. 1466
Mannheimer, Friedrich; Erbbeständer zu Heppenheim, erw. 1466
Pfannenstiel, Lorenz; Erbbeständer zu Heppenheim, erw. 1466
Bensheim HP
Heppenheim HP
Laudenbach HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:19 MESZ
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