Urteilsbegründungen der Assessoren am Tribunal
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0064-1
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 02. Relationen
01.07.1761-31.12.1761
Kapitän Gustav von Bergholtz contra Sophia Elisabeth Trittelvitz. - Kammerherr Baron von Zülich zu Willerswalde contra den daselbst gewesenen Müller Christian Hancken. - der Altermann Dabis und der Notar Lembcken, als jetzige Praesentanten des von dem Doktor und Professor Lembcken verordneten Stipendii, contra die königliche Akademie zu Greifswald. - Kaufleute Hinrich Vick und Nicolaus Ferdinand Franck contra einige Membra I. et V. Classis des Collegii Centumviralis in Stralsund. - Advocatus Emanuel Hinrich Hagemeister in Stralsund contra die Quartierkammer daselbst, in Specie den Ratsverwandten von Essen. - Amtmann Heidemann zu Rantzien contra den Pastor Wachholtz daselbst der königliche Jagd-Fiscal contra die Witwe von Heyden. - die verwitwete Amtshauptmannin von Averdieck contra des Regierungsrats Grafen von Bohlen nachgelassene Kinder und derer minorennen Vormünder. - Amt der Weiß- und Fastbecker in Wismar contra die Looßbecker daselbst. - Holländer Hans Krauel contra den Strandreiter Suhr. - sämtliche Untertanen und Einlieger zu Pruchten und Bodstedt contra den Pfandträger zu Niehoff, H. C. Stuthen. - der Altermann des Gewandhauses in Stralsund Jürgen Berend Brandenburg contra den Kammerherrn von Wulfrath auf Plüggentin. - Referendarius Edlen von Essen contra Bürgermeister und Rat der Stadt Greifswald. - Goldschmied Johann Friedrich Greisen zu Wolgast contra seine Ehefrau, geborene Hermannen. - Akademie zu Greifswald contra die Pommersche Landesregierung. - der Schmied Buchtin in Barth, uxorio nomine, contra den Diaconum Gräff daselbst, als Erben der Magdalena Sybilla von Dechow. - Professor und Syndicus Academiae von Essen contra Bürgermeister und Rat der Stadt Greifswald. - Akademie zu Greifswald contra Bürgermeister und Rat daselbst, ad acta Professor und Syndicus Academiae von Essen contra Bürgermeister und Rat der Stadt Greifswald. - Bürger Ludwig Volckwardt aus Barth contra den Pfandträger Westphalen zu Prutmanshagen. - Kaufmann Hinrich Vick contra Johann Christian Mönnich. - Procurator Domaniorum, namens der königlichen Pommerschen Kammer, contra des königlichen hohen Tribunals und Hofgerichts-Advocatum Hinrich Christopher Bohm. - Hans Berend Nevermann, namens seiner Frau Eve Agneta Cäthe Kahlen, contra den Schiffszimmergesellen Ulrich Oldenburg. - Bürgermeister und Rat der Stadt Greifswald contra den Commissarium Emanuel Salomon von Lillienancker zu Dargelin. - der Handelsjude Berend Michel Hertz contra den Postdirektor Lindemann. - sämtliche Poelsche Hausleute contra den Amtmann Hennings auf Poel. - Hieronymus Christian Ungnade contra den Ratskellermeister Johann Michael Stein
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ
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