Burchard Grelle, Erzbischof von Bremen, bekundet, dass mit Zustimmung des Domkapitels zu Bremen die zur Tafel des Propstes von Bremen gehörige Kirche zu Assel und die zur Tafel des Propstes des Kloster zu Neumünster gehörige Kirche zu Brügge getauscht worden sind und dass wegen der größeren Besitzungen der erstgenannten Kirche folgender Ausgleich festgesetzt worden ist: Nach Abgang des jetzigen Pfarrherrn in Assel soll der Propst von Neumünster dem Propst von Bremen, nachdem er Besitz ergriffen hat, jährlich 30 Mark Lübsch zahlen, 15 Mark zu Weihnachten, 15 Mark zum 24. Juni, solange bis das Kloster der Kirche zu Bremen entsprechende Einkünfte verschafft oder 400 Mark bar bezahlt haben wird. Wenn die Kirche von Brügge deren Zahlungsfähigkeit auf 15 Mark jährlich geschätzt wird, eher frei wird als die von Assel, so soll der Propst von Bremen diese 15 Mark zusammen mit dem obengenannten Ausgleich erhalten. Datum Breme, anno domini M CCC tricesimo quinto in die Michaelis archangeli.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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