Streitig sind Erbgüter, insbesondere Weingärten, Gülten und Renten zu Waldbreitbach (Grevenbreitbach, Amt Neuerburg), zu Niederbreitbach, zu Verscheid, zu Linzdorf und im Gerichtsbezirk von Linz (am Rhein), die von der kinderlos verstorbenen Maria von Herschbach, Gattin des Apollonarius von Irmtraut, herrühren. Johann von Lahnstein, Sohn des Wilhelm von Lahnstein und der Anna von Düsternau, beanprucht die streitigen Güter als nächster männlicher Verwandter der Maria von Herschbach. Die streitigen Güter sind über Anna Hess, die Mutter der Appellaten Peter und Andreas Imhoff, die in erster Ehe mit Apollonarius von Irmtraut verheiratet war, in den Besitz der Appellaten gelangt. Da die Appellaten durch gerichtliche Urkunden nachweisen können, daß ihre Besitzrechte an den Gütern bei Waldbreitbach und Linz niemals umstritten waren, verurteilt das RKG am 7. April 1579 die Appellanten, die Besitzrechte der Appellaten nicht mehr zu stören, okkupierte Güter zu restituieren und Schadenersatz zu leisten. Die Streitsache war bereits vor dem Gericht von Waldbreitbach, dem Appellationsgericht Altenwied und dem Hohen Weltlichen Gericht (Schultheiß und Schöffen) zu Bonn seit spätestens 1540 verhandelt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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