Streitig sind Erbgüter, insbesondere Weingärten, Gülten und Renten zu Waldbreitbach (Grevenbreitbach, Amt Neuerburg), zu Niederbreitbach, zu Verscheid, zu Linzdorf und im Gerichtsbezirk von Linz (am Rhein), die von der kinderlos verstorbenen Maria von Herschbach, Gattin des Apollonarius von Irmtraut, herrühren. Johann von Lahnstein, Sohn des Wilhelm von Lahnstein und der Anna von Düsternau, beanprucht die streitigen Güter als nächster männlicher Verwandter der Maria von Herschbach. Die streitigen Güter sind über Anna Hess, die Mutter der Appellaten Peter und Andreas Imhoff, die in erster Ehe mit Apollonarius von Irmtraut verheiratet war, in den Besitz der Appellaten gelangt. Da die Appellaten durch gerichtliche Urkunden nachweisen können, daß ihre Besitzrechte an den Gütern bei Waldbreitbach und Linz niemals umstritten waren, verurteilt das RKG am 7. April 1579 die Appellanten, die Besitzrechte der Appellaten nicht mehr zu stören, okkupierte Güter zu restituieren und Schadenersatz zu leisten. Die Streitsache war bereits vor dem Gericht von Waldbreitbach, dem Appellationsgericht Altenwied und dem Hohen Weltlichen Gericht (Schultheiß und Schöffen) zu Bonn seit spätestens 1540 verhandelt worden.
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Streitig sind Erbgüter, insbesondere Weingärten, Gülten und Renten zu Waldbreitbach (Grevenbreitbach, Amt Neuerburg), zu Niederbreitbach, zu Verscheid, zu Linzdorf und im Gerichtsbezirk von Linz (am Rhein), die von der kinderlos verstorbenen Maria von Herschbach, Gattin des Apollonarius von Irmtraut, herrühren. Johann von Lahnstein, Sohn des Wilhelm von Lahnstein und der Anna von Düsternau, beanprucht die streitigen Güter als nächster männlicher Verwandter der Maria von Herschbach. Die streitigen Güter sind über Anna Hess, die Mutter der Appellaten Peter und Andreas Imhoff, die in erster Ehe mit Apollonarius von Irmtraut verheiratet war, in den Besitz der Appellaten gelangt. Da die Appellaten durch gerichtliche Urkunden nachweisen können, daß ihre Besitzrechte an den Gütern bei Waldbreitbach und Linz niemals umstritten waren, verurteilt das RKG am 7. April 1579 die Appellanten, die Besitzrechte der Appellaten nicht mehr zu stören, okkupierte Güter zu restituieren und Schadenersatz zu leisten. Die Streitsache war bereits vor dem Gericht von Waldbreitbach, dem Appellationsgericht Altenwied und dem Hohen Weltlichen Gericht (Schultheiß und Schöffen) zu Bonn seit spätestens 1540 verhandelt worden.
AA 0627, 3508 - L 790/2571
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1564 - 1586 (1542 - 1586)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann von Lahnstein (Laenstein, Lainstein, Lonstein), kurtrierischer Rat und Amtmann von Cochem und Ulmen, zu Koblenz, seit 1565 seine Witwe Katharina von der Ley(en), später Gattin des Daem Kämmerer von Worms gen. Dalberg, (Bekl.) Beklagter: Agnes Imhoff (im Hove), Bürgerin zu Köln, Witwe des Andreas Imhoff, als Vormünderin für ihre Enkel Andreas und Peter Imhoff (1569 volljährig), Söhne des Andreas Imhoff und der Anna Hess, seit 1580 Peter Imhoffs Witwe Barbara als Vormünderin für ihre Kinder Joachim, Andreas, Henrich, Peter und Christina Imhoff, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Wilhelm Fickler 1564 - Dr. Leopold Dick 1569 - Dr. Alexander Reefsteck 1569 - Dr. Christoph Reefsteck (Alexanders Bruder) 1569 - Dr. Laurentius Wildthelm 1569 - Dr. Malachias Ramminger 1569 - Dr. Johann Brentzlin 1575 - Dr. Johann Stöckle 1575 - Dr. Paul Haffner 1575 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Leopold Dick 1564 - Dr. David Capito - Dr. Christoph Rebstock 1564 - Dr. Laurentius Wildthelm (auch für Erzbischof Friedrich von Köln) 1564 - Dr. Michael Fickler 1564 Prozeßart: Appellationis, nunc (1575) executionis Instanzen: 1. Kurköln. Kanzler und Räte zu Bonn 1561 - 1564 - 2. RKG 1564 - 1586 (1542 - 1586) Beweismittel: Verzeichnis der streitigen Erbgüter (Q 29, 60 und 62). RKG- Urteil vom 7. April 1579 (Q 32). Prozeßkostenrechnung (Q 39). RKG-Urteil vom 23. Juni 1581 über die Höhe der Prozeßkosten (Q 52). Beschreibung: 5 Bde., 15 cm; Bd. I: 3 cm, 65 Bl., gebunden, Q 1 - 18; Bd. II: 2,5 cm, 81 Bl., gebunden, Q 20 - 39; Bd. III: 3 cm, 85 Bl., gebunden, Q 40 - 52, 55 - 62 und Beilagen, es fehlen Q 53* und 54*; Bd. IV: 4,5 cm, 244 Bl., gebunden, Q 11 = 27 (Priora); Bd. V: 2 cm, 127 Bl., gebunden, Q 19 = 26 (Zeugenrotulus). Lit.: L. Imhoff, Die Augsburg-Nürnberger Imhoff in Köln und das Haus Wolkenburg, in: Mitt. der Westdeutsche Gesellschaft für Familienk. 2 (1918-1921) S. 82ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ