02.05.04. Amtsvorsteher im Regierungsbezirk Magdeburg
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.05. Regierung Magdeburg und nachgeordnete Behörden
Registraturbildner: Die 1874 in Kraft getretene Kreisordnung hob die Polizeigewalt der Gutsherrschaften und Domänenämter auf und verwandelte sie in eine rein staatliche Aufgabe, die von Amtsvorstehern mit Amtsausschüssen als ländliche Ortspolizeibehörden wahrzunehmen war. In den Städten blieben die Bürgermeister Ortspolizeibehörde, in Magdeburg der Polizeipräsident.
Die Einteilung der Amtsbezirke erfolgte nach der Kreisordnung vom 13.12.1877, die neugebildeten einzelnen Amtsbezirke setzten sich aus einer oder mehreren Gemeinden und/oder Gutsbezirken zusammen. Der Amtsvorsteher wurde von 1874 bis 1918 auf Vorschlag des Kreistages vom Oberpräsidenten jeweils für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vom Landrat vereidigt. Seit 1919 wurde er vom Kreistag gewählt. Dem Amtsvorsteher oblag in seinem Zuständigkeitsbereich die Verwaltung des gesamten Polizeiwesens, insbesondere der Sicherheits-, Ordnungs-, Gesundheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen dem Landrat oder einzelnen Fachbehörden übertragen war. Exekutivorgane der Amtsvorsteher waren die Gendarmerie, ab 1920 die Landjägerei.
Bestandsinformationen: Die Akten der Amtsvorsteher des Regierungsbezirkes Magdeburg gelangten nach 1945, soweit sie noch überliefert waren, zunächst in die Kreisarchive und wurden dort zum Teil als selbständige Bestände behandelt, teilweise aber auch mit den Akten der Gemeinden zu Ortsbeständen zusammengefasst oder mit den Akten der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen vermischt. Vorwiegend in den Jahren zwischen 1964 bis 1968 gelangten die Bestände der Amtsvorsteher in das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Die Einteilung der Amtsbezirke erfolgte nach der Kreisordnung vom 13.12.1877, die neugebildeten einzelnen Amtsbezirke setzten sich aus einer oder mehreren Gemeinden und/oder Gutsbezirken zusammen. Der Amtsvorsteher wurde von 1874 bis 1918 auf Vorschlag des Kreistages vom Oberpräsidenten jeweils für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vom Landrat vereidigt. Seit 1919 wurde er vom Kreistag gewählt. Dem Amtsvorsteher oblag in seinem Zuständigkeitsbereich die Verwaltung des gesamten Polizeiwesens, insbesondere der Sicherheits-, Ordnungs-, Gesundheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen dem Landrat oder einzelnen Fachbehörden übertragen war. Exekutivorgane der Amtsvorsteher waren die Gendarmerie, ab 1920 die Landjägerei.
Bestandsinformationen: Die Akten der Amtsvorsteher des Regierungsbezirkes Magdeburg gelangten nach 1945, soweit sie noch überliefert waren, zunächst in die Kreisarchive und wurden dort zum Teil als selbständige Bestände behandelt, teilweise aber auch mit den Akten der Gemeinden zu Ortsbeständen zusammengefasst oder mit den Akten der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen vermischt. Vorwiegend in den Jahren zwischen 1964 bis 1968 gelangten die Bestände der Amtsvorsteher in das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST