02.05.04. Amtsvorsteher im Regierungsbezirk Magdeburg
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.05. Regierung Magdeburg und nachgeordnete Behörden
Registraturbildner: Die 1874 in Kraft getretene Kreisordnung hob die Polizeigewalt der Gutsherrschaften und Domänenämter auf und verwandelte sie in eine rein staatliche Aufgabe, die von Amtsvorstehern mit Amtsausschüssen als ländliche Ortspolizeibehörden wahrzunehmen war. In den Städten blieben die Bürgermeister Ortspolizeibehörde, in Magdeburg der Polizeipräsident.
Die Einteilung der Amtsbezirke erfolgte nach der Kreisordnung vom 13.12.1877, die neugebildeten einzelnen Amtsbezirke setzten sich aus einer oder mehreren Gemeinden und/oder Gutsbezirken zusammen. Der Amtsvorsteher wurde von 1874 bis 1918 auf Vorschlag des Kreistages vom Oberpräsidenten jeweils für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vom Landrat vereidigt. Seit 1919 wurde er vom Kreistag gewählt. Dem Amtsvorsteher oblag in seinem Zuständigkeitsbereich die Verwaltung des gesamten Polizeiwesens, insbesondere der Sicherheits-, Ordnungs-, Gesundheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen dem Landrat oder einzelnen Fachbehörden übertragen war. Exekutivorgane der Amtsvorsteher waren die Gendarmerie, ab 1920 die Landjägerei.
Bestandsinformationen: Die Akten der Amtsvorsteher des Regierungsbezirkes Magdeburg gelangten nach 1945, soweit sie noch überliefert waren, zunächst in die Kreisarchive und wurden dort zum Teil als selbständige Bestände behandelt, teilweise aber auch mit den Akten der Gemeinden zu Ortsbeständen zusammengefasst oder mit den Akten der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen vermischt. Vorwiegend in den Jahren zwischen 1964 bis 1968 gelangten die Bestände der Amtsvorsteher in das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Die Einteilung der Amtsbezirke erfolgte nach der Kreisordnung vom 13.12.1877, die neugebildeten einzelnen Amtsbezirke setzten sich aus einer oder mehreren Gemeinden und/oder Gutsbezirken zusammen. Der Amtsvorsteher wurde von 1874 bis 1918 auf Vorschlag des Kreistages vom Oberpräsidenten jeweils für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vom Landrat vereidigt. Seit 1919 wurde er vom Kreistag gewählt. Dem Amtsvorsteher oblag in seinem Zuständigkeitsbereich die Verwaltung des gesamten Polizeiwesens, insbesondere der Sicherheits-, Ordnungs-, Gesundheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen dem Landrat oder einzelnen Fachbehörden übertragen war. Exekutivorgane der Amtsvorsteher waren die Gendarmerie, ab 1920 die Landjägerei.
Bestandsinformationen: Die Akten der Amtsvorsteher des Regierungsbezirkes Magdeburg gelangten nach 1945, soweit sie noch überliefert waren, zunächst in die Kreisarchive und wurden dort zum Teil als selbständige Bestände behandelt, teilweise aber auch mit den Akten der Gemeinden zu Ortsbeständen zusammengefasst oder mit den Akten der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen vermischt. Vorwiegend in den Jahren zwischen 1964 bis 1968 gelangten die Bestände der Amtsvorsteher in das damalige Staatsarchiv Magdeburg.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ