Teile aus dem Erbe des Johann Hennißen, des Großvaters des Appellanten, waren zunächst an Peter Hennißen, den Bruder seiner Mutter gefallen. Per Retrakt fielen diese bei Grathem gelegenen Güter, darunter ein steinernes Haus und ein Hof, an den Stiefvater des Appellanten, der sie wiederum an den Appellaten verkaufte. Thomas Fleren klagte gegen den Käufer und erklärt den Kauf für unrechtmäßig, da sein Stiefvater das Retraktrecht nur für die beim Tod der Mutter 1717 noch minderjährigen Waisen habe ausüben können. Der in den beiden ersten Instanzen unter Hinweis auf die lange, seit dem Verkauf verstrichene Zeitspanne unterlegene Thomas Fleren appelliert gegen das Urteil des Aachener Schöffenstuhls an das RKG. Auf die Einreichung von citatio, inhibitio und compulsoriales, des Appellationsinstruments und der acta priora folgen keine weiteren Prozeßhandlungen.
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Teile aus dem Erbe des Johann Hennißen, des Großvaters des Appellanten, waren zunächst an Peter Hennißen, den Bruder seiner Mutter gefallen. Per Retrakt fielen diese bei Grathem gelegenen Güter, darunter ein steinernes Haus und ein Hof, an den Stiefvater des Appellanten, der sie wiederum an den Appellaten verkaufte. Thomas Fleren klagte gegen den Käufer und erklärt den Kauf für unrechtmäßig, da sein Stiefvater das Retraktrecht nur für die beim Tod der Mutter 1717 noch minderjährigen Waisen habe ausüben können. Der in den beiden ersten Instanzen unter Hinweis auf die lange, seit dem Verkauf verstrichene Zeitspanne unterlegene Thomas Fleren appelliert gegen das Urteil des Aachener Schöffenstuhls an das RKG. Auf die Einreichung von citatio, inhibitio und compulsoriales, des Appellationsinstruments und der acta priora folgen keine weiteren Prozeßhandlungen.
AA 0648, 65 - F 935
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 6. Buchstabe F
1635- 1637 (1635)
Enthaeltvermerke: Kläger: Thomas Fleren, Grathem, (Kl.) Beklagter: Martin Stevens (Stevendts), Grathem, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Gerhard (1635) Prokuratoren (Bekl.): — Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht zu Wessem 1629-1631 - 2. Schöffenmeister und Schöffen des königlichen Stuhls Aachen 1632-1634 - 3. RKG 1635- 1637 (1635) Beweismittel: Acta priora (Q 3), darin u.a.: Urteil des Gerichts zu Wessem, 1631 (Bl. 65f.). Urteil des Aachener Schöffenstuhls, 1634 (Bl. 112). Beschreibung: 3 cm, 120 Bl., Q 1-3, Q 3 (acta priora, nur im Protokoll quadranguliert) gebunden; die Originalurkunden Q 1-2 wurden der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:21 MESZ