Erbstreit; Klage ex lege diffamari
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GerKer, 787
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
1643 - 1645
Enthält: Witwe Anna Kurffgens klagt gegen die Vormünder der Kinder ihres +Ehemann Rutger Schalcks, dass sie Anspruch auf die ihr im Heiratsvertrag ("Heiligsverschreibung") vermachten gereiten Güter erhoben, wo doch jeder wisse, dass sie dieser im Krieg ("durch den Feiant") beraubt worden sei. Sie beantragt daher eine gerichtliche Vorladung des Gegners "ex lege diffamari" (d. h. er soll seine öffentlich geäußerten Behauptungen und sein vermeintliches Recht beweisen oder mit ewigem Stillschweigen davon abstehen). Die Zusammenkunft soll wegen der gegenwärtigen Kriegszeiten in den nächsten drei Tagen sattfinden. Die Gegenseite beruft sich indes auf den Heiratsvertrag zwischen Rutger Schalcks und seiner ersten Ehefrau Sybilla Roggendorff, in dem umfangreiche Regelungen zum Besitz und Unterhalt des überlebenden Partners und über die Aussteuer der Kinder getroffen worden waren. Friedrich Roggendorff als Vormund der unmündigen Kinder und N. Hartloff als Ehemann der Tochter von Sybilla Roggendorff aus ihrer ersten Ehe mit Jacob Brewer und als Mitvormund werfen der Klägerin ihrerseits vor, dass sie ihrer Stieftochter Irmgart sowohl bei der ersten wie bei der zweiten Heirat den ihr zustehenden Anteil am Erbe der Eltern vorenthalten hat. Sie fordern von Anna Kurffgen, die sich immer wieder auf ihre Kriegsverluste, auch der Hofstatt und der Mobilien beruft, eine Bürgschaft, dass sie die Aussteuer noch zahlen werde. Doch Annas Anwalt hält entgegen, dass die Vormünder die Güter des Verstorbenen gleich nach dessen Tod verpachtet und somit der Stiefmutter die Grundlage für ihren und v. a. der Kinder Lebensunterhalt entzogen hätten. Er fordert, die Klägerin von den Ansprüchen los- und freizusprechen. Umstritten in dem weitreichenden Schriftenwechsel ist, kurz gesagt: ob Rutger Schalck überhaupt über die von seiner ersten Frau überkommenen Güter hat verfügen und sie seiner zweiten Ehefrau hat vermachen dürfen und wie bzw. zu wessen Nutzen sie nun, nach dem Tod Rutgers verwendet werden sollen. Die Beklagten, vertreten durch Anwalt Vorst, werfen der Klägerin vor, dass sie immer schon die Jahrpachten auf die Güter ihres Mannes eingestrichen hätte. Diese sollen zumindest gegen Unterhalt für die Kinder aufgerechnet werden. Am 26.4.1644 ergeht ein wichtiger Gerichtsbescheid: Die Klägerin soll der Stieftochter Irmgart, da sie bereits vor den Kriegsverlusten verheiratet war, die durch die Eltern zugesagte Heiratssteuer 100 Rtlr und ein Bett oder stattdessen 40 Tlr zusätzlich geben. Die Entscheidung über das Vorgehen im Fall der anderen unmündigen Kinder soll an einen unparteiischen Richter übergeben werden. Harttolff rechnet daraufhin noch einmal seine Forderungen vor: die Aussteuer von 100 Rtlr + 40 Tlr, an Gerichtskosten bisher 5 Rtlr jährlich für den Anwalt und 14 Gulden kölnisch für die Aktenkompilation, dazu Zinsen von den 100 Rtlr Aussteuer. Für Anna Kurffgens tritt nun ihr Bruder Giel Siegers auf den Plan und ist bereit, einen Teil der 100 Rtlr zu bezahlen. Doch Anna weigert sich, zu zahlen, bevor die Sache mit den übrigen Kindern nicht geregelt ist. Harttolff droht mit Appellation an das höhere Gericht. Am 8.10.1644 stellt der Protokollant fest, dass ein Vergleich der Parteien "nitt verfangen würdt noch könte", so dass nun das Urteil vorbereitet werden soll. Hartloff erwirkt als Entschädigung für die entgangene Heiratssteuer Pfändung (Arrest) der Pacht vom Jahr 1643, die Giel Sieger und seine Frau noch aus Zeiten Rutger Schalks schuldig sind, die dann bei Johann Brewer deponiert werden soll. Der Prozess konzentriert sich kurzzeitig auf diesen Akt. Beide Seiten und auch Anna Kurffgen verständigen sich ab dem 22.11.1644 mit dem Gericht schließlich darauf, ohne weitere Einreden die Akten zusammenzustellen und an den unabhängigen Rechtsgelehrten zu versenden.
Schriftstücke: 1
Archivale
Kurffgens - Anna
Roggendorff - Friedrich 1643
lex diffamari (Remedium ex l.d.) = Klage auf Beweis einer Schmähung oder eines Rechtsanspruchs
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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09.01.2026, 11:49 AM CET