Friedberg, Burg: Kaiser Karl bestätigt und erneuert Burggraf und Burgmannen der Burg Friedberg auf ihre Bitte hin die Güter und Rechte, die sie von römischen Kaisern und Königen, den Vorgängern des Ausstellers, erhalten haben: [1] die Hälfte des Ungelds und 1 Viertel des Zolls, die in Burg und Stadt Friedberg gefallen; alle Rechte in der Mörler Mark und alle Wälder, die dort liegen; den See bei der Stadt Friedberg; die Wiesen zwischen Dorheim und Offenheim; die Gärten unterhalb der Burg und die Gärtner dort; den Wildbann auf der Höhe von der Use bis zur Erlebach; das Geleit vom Mohrenberg (Morin-) bis zur Hessenfurt (Heßin-); die armen Leute, die dem Burggrafen von Reichs wegen zu Dienst verpflichtet sind; [2] den Gerichtsstand der Burgmannen vor dem Gericht des Burggrafen; [3] die Befreiung der armen Leute des Reichs und ihrer Güter von Zoll, Wegegeld und anderen Abgaben in der Stadt Friedberg. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs, daß sie Burggraf und Burgmannen im Besitz ihrer Rechte und Güter belassen, sie nicht behindern oder ihnen Schaden zufügen.
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Friedberg, Burg: Kaiser Karl bestätigt und erneuert Burggraf und Burgmannen der Burg Friedberg auf ihre Bitte hin die Güter und Rechte, die sie von römischen Kaisern und Königen, den Vorgängern des Ausstellers, erhalten haben: [1] die Hälfte des Ungelds und 1 Viertel des Zolls, die in Burg und Stadt Friedberg gefallen; alle Rechte in der Mörler Mark und alle Wälder, die dort liegen; den See bei der Stadt Friedberg; die Wiesen zwischen Dorheim und Offenheim; die Gärten unterhalb der Burg und die Gärtner dort; den Wildbann auf der Höhe von der Use bis zur Erlebach; das Geleit vom Mohrenberg (Morin-) bis zur Hessenfurt (Heßin-); die armen Leute, die dem Burggrafen von Reichs wegen zu Dienst verpflichtet sind; [2] den Gerichtsstand der Burgmannen vor dem Gericht des Burggrafen; [3] die Befreiung der armen Leute des Reichs und ihrer Güter von Zoll, Wegegeld und anderen Abgaben in der Stadt Friedberg. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs, daß sie Burggraf und Burgmannen im Besitz ihrer Rechte und Güter belassen, sie nicht behindern oder ihnen Schaden zufügen.
603
B 5 Urkunden der Burg Friedberg
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
1361 November 1, Nürnberg
Ausf., Perg., Sg. in Metallkapsel, minimal besch., insges. gut erh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1361, Allerheiligen
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Mitte oben: R(egistratu)m Johannes Saxo
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: KV auf dem Bug rechts: p(er) d(omin)um cancellar(ium), Johannes Eystetensis. Unter dem Bug rechts: Cor(rectum) p(er) Joh(ann)em decanu(m) Glog(oviensem)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Majestätsssiegel)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck: Foltz, UB Friedberg Nr. 504, S. 228-230.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Mitte oben: R(egistratu)m Johannes Saxo
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: KV auf dem Bug rechts: p(er) d(omin)um cancellar(ium), Johannes Eystetensis. Unter dem Bug rechts: Cor(rectum) p(er) Joh(ann)em decanu(m) Glog(oviensem)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Majestätsssiegel)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck: Foltz, UB Friedberg Nr. 504, S. 228-230.
Bestellnummer: A 3, Nr. 111/163
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ