Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar (Bestand)
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Abt. 390
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Schleswig-Holstein insgesamt bis 1867
1499-1805
Enthält: Alphabetisch nach den Klägern geordnete Prozessakten der Verfahren, in denen der Beklagte seinen Wohnsitz in Holstein oder Lauenburg hatte, gelegentlich mit Akten der Vorinstanzen oder mit Akten der jeweiligen landesherrlichen Kanzleien.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichskammergericht wurde 1495 errichtet und war zuständig in erster Instanz für Klagen gegen Reichsunmittelbare, in zweiter Instanz für Appellationen gegen Urteile von deren Gerichten sowie stets in Sachen wegen Landfriedensbruch und Reichsverweigerung. Aus dem nicht zum Reich gehörenden Herzogtum Schleswig konnte das Reichskammergericht gar nicht angerufen werden, aus Lauenburg nur bis zum Erwerb des unbeschränkten Appellationsprivilegs für den hannoverschen Kurstaat 1747, aus Holstein bis zur Aufhebung des Reichskammergerichts 1806.
Bestandsgeschichte: Gemäß Beschluss der Deutschen Bundesversammlung von 1845 wurden die Akten des Reichskammergerichts auf die einzelnen deutschen Bundesstaaten aufgeteilt, Entscheidungskriterium war dabei der Wohnsitz des Beklagten. Die den Herzogtümern Holstein und Lauenburg zufallenden Akten wurden 1847 und 1852 ausgeliefert und kamen zum Oberappellationsgericht Kiel, 1868 dann an das Archivbureau der Preußischen Regierung in Schleswig. Mit ihnen wurde der Anfang zu Gründung eines Staatsarchivs für die Provinz Schleswig-Holstein gemacht. Allerdings wurden schon 1828 etwa sechzig Akten des Reichskammergerichts an die Deutsche Kanzlei in Kopenhagen, die dortige Rentekammer und die Lauenburgische Regierung in Ratzeburg gegeben. Einen Teil dieser Akten gab das Geheimarchiv in Kopenhagen 1876 an das Staatsarchiv Schleswig ab, ein anderer Teil verblieb in Kopenhagen. Die nach Ratzeburg gekommenen Reichskammergerichtsakten gelangten zusammen mit Akten der Lauenburgischen Regierung ins Staatsarchiv Schleswig und verblieben im Archivbestand "Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg" (Abt. 210).
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 16-17.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichskammergericht wurde 1495 errichtet und war zuständig in erster Instanz für Klagen gegen Reichsunmittelbare, in zweiter Instanz für Appellationen gegen Urteile von deren Gerichten sowie stets in Sachen wegen Landfriedensbruch und Reichsverweigerung. Aus dem nicht zum Reich gehörenden Herzogtum Schleswig konnte das Reichskammergericht gar nicht angerufen werden, aus Lauenburg nur bis zum Erwerb des unbeschränkten Appellationsprivilegs für den hannoverschen Kurstaat 1747, aus Holstein bis zur Aufhebung des Reichskammergerichts 1806.
Bestandsgeschichte: Gemäß Beschluss der Deutschen Bundesversammlung von 1845 wurden die Akten des Reichskammergerichts auf die einzelnen deutschen Bundesstaaten aufgeteilt, Entscheidungskriterium war dabei der Wohnsitz des Beklagten. Die den Herzogtümern Holstein und Lauenburg zufallenden Akten wurden 1847 und 1852 ausgeliefert und kamen zum Oberappellationsgericht Kiel, 1868 dann an das Archivbureau der Preußischen Regierung in Schleswig. Mit ihnen wurde der Anfang zu Gründung eines Staatsarchivs für die Provinz Schleswig-Holstein gemacht. Allerdings wurden schon 1828 etwa sechzig Akten des Reichskammergerichts an die Deutsche Kanzlei in Kopenhagen, die dortige Rentekammer und die Lauenburgische Regierung in Ratzeburg gegeben. Einen Teil dieser Akten gab das Geheimarchiv in Kopenhagen 1876 an das Staatsarchiv Schleswig ab, ein anderer Teil verblieb in Kopenhagen. Die nach Ratzeburg gekommenen Reichskammergerichtsakten gelangten zusammen mit Akten der Lauenburgischen Regierung ins Staatsarchiv Schleswig und verblieben im Archivbestand "Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg" (Abt. 210).
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 16-17.
38 lfd. M.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
26.01.2026, 9:51 AM CET