Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar (Bestand)
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Abt. 390
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Schleswig-Holstein insgesamt bis 1867
1499-1805
Enthält: Alphabetisch nach den Klägern geordnete Prozessakten der Verfahren, in denen der Beklagte seinen Wohnsitz in Holstein oder Lauenburg hatte, gelegentlich mit Akten der Vorinstanzen oder mit Akten der jeweiligen landesherrlichen Kanzleien.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichskammergericht wurde 1495 errichtet und war zuständig in erster Instanz für Klagen gegen Reichsunmittelbare, in zweiter Instanz für Appellationen gegen Urteile von deren Gerichten sowie stets in Sachen wegen Landfriedensbruch und Reichsverweigerung. Aus dem nicht zum Reich gehörenden Herzogtum Schleswig konnte das Reichskammergericht gar nicht angerufen werden, aus Lauenburg nur bis zum Erwerb des unbeschränkten Appellationsprivilegs für den hannoverschen Kurstaat 1747, aus Holstein bis zur Aufhebung des Reichskammergerichts 1806.
Bestandsgeschichte: Gemäß Beschluss der Deutschen Bundesversammlung von 1845 wurden die Akten des Reichskammergerichts auf die einzelnen deutschen Bundesstaaten aufgeteilt, Entscheidungskriterium war dabei der Wohnsitz des Beklagten. Die den Herzogtümern Holstein und Lauenburg zufallenden Akten wurden 1847 und 1852 ausgeliefert und kamen zum Oberappellationsgericht Kiel, 1868 dann an das Archivbureau der Preußischen Regierung in Schleswig. Mit ihnen wurde der Anfang zu Gründung eines Staatsarchivs für die Provinz Schleswig-Holstein gemacht. Allerdings wurden schon 1828 etwa sechzig Akten des Reichskammergerichts an die Deutsche Kanzlei in Kopenhagen, die dortige Rentekammer und die Lauenburgische Regierung in Ratzeburg gegeben. Einen Teil dieser Akten gab das Geheimarchiv in Kopenhagen 1876 an das Staatsarchiv Schleswig ab, ein anderer Teil verblieb in Kopenhagen. Die nach Ratzeburg gekommenen Reichskammergerichtsakten gelangten zusammen mit Akten der Lauenburgischen Regierung ins Staatsarchiv Schleswig und verblieben im Archivbestand "Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg" (Abt. 210).
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 16-17.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichskammergericht wurde 1495 errichtet und war zuständig in erster Instanz für Klagen gegen Reichsunmittelbare, in zweiter Instanz für Appellationen gegen Urteile von deren Gerichten sowie stets in Sachen wegen Landfriedensbruch und Reichsverweigerung. Aus dem nicht zum Reich gehörenden Herzogtum Schleswig konnte das Reichskammergericht gar nicht angerufen werden, aus Lauenburg nur bis zum Erwerb des unbeschränkten Appellationsprivilegs für den hannoverschen Kurstaat 1747, aus Holstein bis zur Aufhebung des Reichskammergerichts 1806.
Bestandsgeschichte: Gemäß Beschluss der Deutschen Bundesversammlung von 1845 wurden die Akten des Reichskammergerichts auf die einzelnen deutschen Bundesstaaten aufgeteilt, Entscheidungskriterium war dabei der Wohnsitz des Beklagten. Die den Herzogtümern Holstein und Lauenburg zufallenden Akten wurden 1847 und 1852 ausgeliefert und kamen zum Oberappellationsgericht Kiel, 1868 dann an das Archivbureau der Preußischen Regierung in Schleswig. Mit ihnen wurde der Anfang zu Gründung eines Staatsarchivs für die Provinz Schleswig-Holstein gemacht. Allerdings wurden schon 1828 etwa sechzig Akten des Reichskammergerichts an die Deutsche Kanzlei in Kopenhagen, die dortige Rentekammer und die Lauenburgische Regierung in Ratzeburg gegeben. Einen Teil dieser Akten gab das Geheimarchiv in Kopenhagen 1876 an das Staatsarchiv Schleswig ab, ein anderer Teil verblieb in Kopenhagen. Die nach Ratzeburg gekommenen Reichskammergerichtsakten gelangten zusammen mit Akten der Lauenburgischen Regierung ins Staatsarchiv Schleswig und verblieben im Archivbestand "Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg" (Abt. 210).
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 16-17.
38 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ