Mandatum restituendo Auseinandersetzung um Schadensersatz
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(1) 2744
Wismar R 57 (W R 2 n. 57)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1704) 22.01.1705-26.01.1707
Kläger: (2) Carsten Rohde, Seidenhändler zu Wismar
Beklagter: Christian Wankyff, Postinspektor in Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Heinrich Gröning (P); seit 1706: Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat seinen Diener Zacharias Jochim Kron am 22.12. ein Päckchen bei der Post nach Hamburg aufgeben lassen, das verloren gegangen ist. Kl. spezifiziert den Inhalt des Päckchens und fordert Schadensersatz vom Bekl., den dieser hinsichtlich der Waren gewähren will, hinsichtlich des Geldes aber verweigert. Kl. bittet das Tribunal bei der Erlangung des Schadensersatzes um Hilfe, dieses fordert Bekl. am 27.01. zur Stellungnahme auf. Dieser antwortet am 25.02., Kl. habe ihm nicht mitgeteilt, daß sich in dem Paket Geld befinden würde und könne nicht verlangen, daß er für das geringe Porto den Wert seines Paketes versichert hätte. Er würde sich zwar bereitfinden, die verlorengegangenen Stoffe zu bezahlen und dieses Geld dem Postillion abziehen, keinesfalls werde er aber das Geld zurückerstatten. Er verlangt stattdessen, den Kl. wegen Betrugs der Post anzuklagen. Das Tribunal trägt Kl. am 26.02. auf, binnen 6 Wochen zu antworten. Rode besteht am 20.04. auf seinem Schadensersatz, das Tribunal trägt Bekl. am 22.04. auf, sich binnen 6 Wochen erneut dazu zu erklären, was dieser am 10.06. tut. Am 22.06.1705 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme und urteilt am 05.07.1706, Bekl. habe Schadensersatz für die Stoffe zu leisten, sei davon aber wegen des Geldes zu entbinden. Am 16.08.1706 ergreift Kl. restitutio in integrum gegen den zweiten Teil des Urteils und bittet darum, ihm auch das verlorene Geld zu ersetzen. Am 24.01.1707 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1705-1706 2. Tribunal 1706-1707
Prozessbeilagen: (7) von Rode vorgelegte Aufstellung des Paketinhaltes (Stoffe für ca. 40 Rtlr und Bargeld in Höhe von 165 Rtlr); Notariatsinstrument Jochim Dietrich Stemwedes vom 29.12.1704; Postzettel vom 22.12.1704; Auszug aus der Postordnung (o.D.); von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommene Zeugenbefragung von Masche Bernitt und Heinrich Grabow vom 29.12.1704; Prozeßvollmacht Rohdes für Dr. Gröning vom 05.09.1705
Beklagter: Christian Wankyff, Postinspektor in Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Heinrich Gröning (P); seit 1706: Dr. Joachim Köckert (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat seinen Diener Zacharias Jochim Kron am 22.12. ein Päckchen bei der Post nach Hamburg aufgeben lassen, das verloren gegangen ist. Kl. spezifiziert den Inhalt des Päckchens und fordert Schadensersatz vom Bekl., den dieser hinsichtlich der Waren gewähren will, hinsichtlich des Geldes aber verweigert. Kl. bittet das Tribunal bei der Erlangung des Schadensersatzes um Hilfe, dieses fordert Bekl. am 27.01. zur Stellungnahme auf. Dieser antwortet am 25.02., Kl. habe ihm nicht mitgeteilt, daß sich in dem Paket Geld befinden würde und könne nicht verlangen, daß er für das geringe Porto den Wert seines Paketes versichert hätte. Er würde sich zwar bereitfinden, die verlorengegangenen Stoffe zu bezahlen und dieses Geld dem Postillion abziehen, keinesfalls werde er aber das Geld zurückerstatten. Er verlangt stattdessen, den Kl. wegen Betrugs der Post anzuklagen. Das Tribunal trägt Kl. am 26.02. auf, binnen 6 Wochen zu antworten. Rode besteht am 20.04. auf seinem Schadensersatz, das Tribunal trägt Bekl. am 22.04. auf, sich binnen 6 Wochen erneut dazu zu erklären, was dieser am 10.06. tut. Am 22.06.1705 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme und urteilt am 05.07.1706, Bekl. habe Schadensersatz für die Stoffe zu leisten, sei davon aber wegen des Geldes zu entbinden. Am 16.08.1706 ergreift Kl. restitutio in integrum gegen den zweiten Teil des Urteils und bittet darum, ihm auch das verlorene Geld zu ersetzen. Am 24.01.1707 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1705-1706 2. Tribunal 1706-1707
Prozessbeilagen: (7) von Rode vorgelegte Aufstellung des Paketinhaltes (Stoffe für ca. 40 Rtlr und Bargeld in Höhe von 165 Rtlr); Notariatsinstrument Jochim Dietrich Stemwedes vom 29.12.1704; Postzettel vom 22.12.1704; Auszug aus der Postordnung (o.D.); von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommene Zeugenbefragung von Masche Bernitt und Heinrich Grabow vom 29.12.1704; Prozeßvollmacht Rohdes für Dr. Gröning vom 05.09.1705
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ