Zum Lobe Gottes, der Heiligen Dreifaltigkeit, der Gottesmutter und des St. Bernhardsordens geben und opfern Dietrich von Diezenkausen ('Deitzkusenn'), genannt Ellingen, und seine Frau Anastasia ihre älteste Tochter Maria dem Kloster Gnadenthal und verpflichten sich, ihr jährlich acht Tage vor oder nach dem 11. November 5 Rädergulden, wie zu Hachenburg und Limburg gang und gäbe, zu zahlen. Sie verpfänden dafür ihren Hof 'in der Hallenn', den Hermann und Ursel, Eheleute, zu Lehen haben, gelegen im Kirchspiel Morsbach und Gericht Homburg ('Honnberch'). Treten Erbfälle ('byffelle') bei ihren Schwestern und Brüdern auf, so soll Maria gebührenden Erbanteil erhalten. Sollte das Kloster Fürsten oder Herren halber zerstört ('verstueret') werden, so soll sie wieder zu ihrem väterlichen und mütterlichen Anteil kommen. - Siegel des Ausstellers, des Daem von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg ('Willenborg'), und des Wilhelm Quade von Isengarten, Amtmanns zu Homburg.
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Zum Lobe Gottes, der Heiligen Dreifaltigkeit, der Gottesmutter und des St. Bernhardsordens geben und opfern Dietrich von Diezenkausen ('Deitzkusenn'), genannt Ellingen, und seine Frau Anastasia ihre älteste Tochter Maria dem Kloster Gnadenthal und verpflichten sich, ihr jährlich acht Tage vor oder nach dem 11. November 5 Rädergulden, wie zu Hachenburg und Limburg gang und gäbe, zu zahlen. Sie verpfänden dafür ihren Hof 'in der Hallenn', den Hermann und Ursel, Eheleute, zu Lehen haben, gelegen im Kirchspiel Morsbach und Gericht Homburg ('Honnberch'). Treten Erbfälle ('byffelle') bei ihren Schwestern und Brüdern auf, so soll Maria gebührenden Erbanteil erhalten. Sollte das Kloster Fürsten oder Herren halber zerstört ('verstueret') werden, so soll sie wieder zu ihrem väterlichen und mütterlichen Anteil kommen. - Siegel des Ausstellers, des Daem von Hatzfeld, Herrn zu Wildenburg ('Willenborg'), und des Wilhelm Quade von Isengarten, Amtmanns zu Homburg.
28, U 165
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1551-1600
1555 März 18
Ausfertigung, Pergament W 28,165 mit drei Siegeln: 1. Durchmesser 2,5 cm, im Siegelfeld ein Tartschenschild, der zehn ins Kreuz gesetzte Ringe zeigt, Umschrift: '(..) DEDERICH VON (...) KUSEN'. 2. Durchmesser 2,6 cm, im Siegelfeld gelehnter Tartschenschild,: geviert, im ersten und vierten Feld ein doppelter Maueranker, im zweiten und dritten drei Rosen (2:1), darüber ein Spangenhelm mit aufgelöster Helmdecke und Helmzier (über einer Krone ein offener Flug, dazwischen ein Kolbenstab), Umschrift: 'DAM VA(N) HAITZFELD H(ERR) Z(V) WIL(LENBORG)'. 3. Durchmesser 3,1 cm, im Siegelfeld gelehnter Tartschenschild, geviert, im ersten und vierten Feld zwei Wechselzinnenbalken, im zweiten und dritten zwei Rosen (1:2), darüber ein Spangenhelm mit aufgelöster Helmdecke und Helmzier (ein wachsender Bär zwischen einem Flug), Umschrift: 'WILHEM QVAIDT ZO (...) GARTEN'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1555, den 18. März
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1079
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ