Vier Abschriften des Vertrages zwischen dem Würzburger Bischof Julius Echter und den Reichsdörfern Gochsheim und Sennfeld vom 11. Januar 1575, mit dem der Bischof die beiden Dörfer unter Bezugnahme auf den am 14. April 1572 zwischen der Reichsstadt Schweinfurt und dem Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg geschlossenen Vertrag in seinen Schutz nimmt, sowie der Bestätigung dieser beiden Verträge durch Kaiser Rudolf II. vom 26. November 1578. Drei Abschriften sind unbeglaubigt, die vierte Abschrift wurde am 29. Januar 1631 von dem öffentlichen Notar und damaligen Gerichtsschreiber zu Gochsheim Elias Strauß von Holzhausen angefertigt und beglaubigt.

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Staatsarchiv Würzburg