Vier Abschriften des Vertrages zwischen dem Würzburger Bischof Julius Echter und den Reichsdörfern Gochsheim und Sennfeld vom 11. Januar 1575, mit dem der Bischof die beiden Dörfer unter Bezugnahme auf den am 14. April 1572 zwischen der Reichsstadt Schweinfurt und dem Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg geschlossenen Vertrag in seinen Schutz nimmt, sowie der Bestätigung dieser beiden Verträge durch Kaiser Rudolf II. vom 26. November 1578. Drei Abschriften sind unbeglaubigt, die vierte Abschrift wurde am 29. Januar 1631 von dem öffentlichen Notar und damaligen Gerichtsschreiber zu Gochsheim Elias Strauß von Holzhausen angefertigt und beglaubigt.
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Vier Abschriften des Vertrages zwischen dem Würzburger Bischof Julius Echter und den Reichsdörfern Gochsheim und Sennfeld vom 11. Januar 1575, mit dem der Bischof die beiden Dörfer unter Bezugnahme auf den am 14. April 1572 zwischen der Reichsstadt Schweinfurt und dem Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg geschlossenen Vertrag in seinen Schutz nimmt, sowie der Bestätigung dieser beiden Verträge durch Kaiser Rudolf II. vom 26. November 1578. Drei Abschriften sind unbeglaubigt, die vierte Abschrift wurde am 29. Januar 1631 von dem öffentlichen Notar und damaligen Gerichtsschreiber zu Gochsheim Elias Strauß von Holzhausen angefertigt und beglaubigt.
Schweinfurter Archivalien 14
StA Wü: WU 121b / 7
Schweinfurter Archivalien
Schweinfurter Archivalien >> 1. Nummer 1-500
16./17. Jh. bzw. 1631 Januar 29
Schweinfurt, Reichsstadt
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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20.08.2025, 09:55 MESZ