Anspruch auf das elterliche Erbe. Nach dem Tod des Vaters Arnt hatten Dietrich Kettgen und seine Geschwister, unter ihnen Mechthild, die Ehefrau des Appellaten, 1496 zu Lebzeiten der Mutter einen Erbteilungsvertrag geschlossen. Der Kläger und Appellat ist offenbar Mechthilds zweiter Mann. Er argumentiert, da seine Frau den Tod ihrer Mutter Ailheit erlebt habe, sei ihr Anteil nach ihrem Tod an ihn gefallen. Im übrigen bestreitet er die Rechtmäßigkeit der Appellation an das RKG und verlangt die Rückverweisung an den Herzog von Kleve als Oberherrn, der Appellant dagegen behauptet, die Stadt Wesel sei reichsunmittelbar, die Appellation also zulässig.
Vollständigen Titel anzeigen
Anspruch auf das elterliche Erbe. Nach dem Tod des Vaters Arnt hatten Dietrich Kettgen und seine Geschwister, unter ihnen Mechthild, die Ehefrau des Appellaten, 1496 zu Lebzeiten der Mutter einen Erbteilungsvertrag geschlossen. Der Kläger und Appellat ist offenbar Mechthilds zweiter Mann. Er argumentiert, da seine Frau den Tod ihrer Mutter Ailheit erlebt habe, sei ihr Anteil nach ihrem Tod an ihn gefallen. Im übrigen bestreitet er die Rechtmäßigkeit der Appellation an das RKG und verlangt die Rückverweisung an den Herzog von Kleve als Oberherrn, der Appellant dagegen behauptet, die Stadt Wesel sei reichsunmittelbar, die Appellation also zulässig.
AA 0627, 3130 - K 388/1104
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1523 - 1530 (1496 - 1525)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich Kettgen (Ketgin), Wesel, (Bekl.) Beklagter: Arnold von Well (Wald), Wesel, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Eitel Senfft (1523) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad von Swapbach 1523 - Dr. Heinrich Leuwesauw von Rostock 1523 - Dr. Friedrich Reifstock 1523 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Richter und Schöffen zu Wesel 1515 - 2. RKG 1523 - 1530 (1496 - 1525) Beweismittel: Erbteilungsvertrag der Kinder des Arnt und der Ailheit Kettgen 1496 (20f.). Beschreibung: 29 Bl., lose; Q 1 - 9, Q 6 fehlt.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:38 MESZ