Streitgegenstand ist ein Wullenlichtscheid genannter Hof „in der Barmen“, dem Amtshaus Beyenburg lehensrührig, auf den die Appellanten einen Erbanspruch ihres Mannes und Vaters Peter Wolff geltend machen. Sie bezeichnen die Appellaten als Usurpatoren des Hofes. Die Appellaten bestreiten die Rechtmäßigkeit des RKG-Verfahrens wegen Fristversäumnis bei der Einlegung der Appellation gegen das 1593 ergangene Urteil und bei der Betreibung des Verfahrens bis zur Reproduktion. Sie bestreiten den ursprünglichen Appellanten das Recht, sich für diese Versäumnisse auf Armut zu berufen, da sie von ihrer Malerkunst in Düsseldorf gut gelebt und beim Hofgerichtsverfahren keine Armut geltend gemacht hätten. Sie bestreiten eine Legitimation der Appellanten, das Verfahren zu führen, da Andreas Wolff, Elsgens Stiefsohn, inzwischen verstorben sei (dagegen legten die Appellanten eine Bescheinigung des Kölner Rates von 1602 vor, wonach Andreas Wolff, Maler, als Kölner Bürger lebte und Sohn, nicht Stiefsohn aus der Ehe Elsgens mit Peter Wolff sei (Q 12)), die anderen Zessionare aber nicht von den ursprünglichen Lehensnehmern des Hofes abstammten. Die Zession an jemanden, der dann Armenrecht geltend mache, sei zudem bedenklich. Peter Wolff hatte um ein erstinstanzliches Verfahren am Hofgericht gebeten, da „das Recht im Ambt Bienburgh zuverfolgen mir armen außheimischen gesellenn ... gantz beschwerlich“ fallen würde.
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Streitgegenstand ist ein Wullenlichtscheid genannter Hof „in der Barmen“, dem Amtshaus Beyenburg lehensrührig, auf den die Appellanten einen Erbanspruch ihres Mannes und Vaters Peter Wolff geltend machen. Sie bezeichnen die Appellaten als Usurpatoren des Hofes. Die Appellaten bestreiten die Rechtmäßigkeit des RKG-Verfahrens wegen Fristversäumnis bei der Einlegung der Appellation gegen das 1593 ergangene Urteil und bei der Betreibung des Verfahrens bis zur Reproduktion. Sie bestreiten den ursprünglichen Appellanten das Recht, sich für diese Versäumnisse auf Armut zu berufen, da sie von ihrer Malerkunst in Düsseldorf gut gelebt und beim Hofgerichtsverfahren keine Armut geltend gemacht hätten. Sie bestreiten eine Legitimation der Appellanten, das Verfahren zu führen, da Andreas Wolff, Elsgens Stiefsohn, inzwischen verstorben sei (dagegen legten die Appellanten eine Bescheinigung des Kölner Rates von 1602 vor, wonach Andreas Wolff, Maler, als Kölner Bürger lebte und Sohn, nicht Stiefsohn aus der Ehe Elsgens mit Peter Wolff sei (Q 12)), die anderen Zessionare aber nicht von den ursprünglichen Lehensnehmern des Hofes abstammten. Die Zession an jemanden, der dann Armenrecht geltend mache, sei zudem bedenklich. Peter Wolff hatte um ein erstinstanzliches Verfahren am Hofgericht gebeten, da „das Recht im Ambt Bienburgh zuverfolgen mir armen außheimischen gesellenn ... gantz beschwerlich“ fallen würde.
AA 0627, 6228 - W 1598/4521
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
1600 - 1603 (1590 - 1604)
Enthaeltvermerke: Kläger: Elsgen Overs, Witwe des Peter Wolff aus Trier, und deren Sohn Andreas Wolff, Maler, arme Partei; beide haben ihren Anspruch zu Prozeßbeginn „ohnvermögenheit Ihrer nahrung“ halber an den Schwager Hermann Engel, Kölner Bürger, übertragen, (dieser beantragt ebenfalls Armenrecht), (Kl.) Beklagter: Meister Eberhard Scherer von Dülken und Konsorten, nämlich Caspar Giesen, beide wohnhaft in der Freiheit bei Cleverfeld (Herzogtum Berg), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Goedelman (1600) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann von Vianden (1600) - Dr. Andreas Pfeffer 1601 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Fürstlich jül. Räte und verordnete Kommissare 1590 - 1593 - 2. RKG 1600 - 1603 (1590 - 1604) Beweismittel: Acta priora (Q 3) mit Zeugen-Rotuli (ebd. Bl. 86 - 115). Urkunde von Venloer Schöffen, vor denen der Venloer Bürger Andreas Wolff seine Mutter Elsgen Overs bevollmächtigt, auch in seinem Namen gerichtlich zu handeln, 1596, niederländisch (Q 4). Armutszeugnis des Dr. Johannes Novelius, Pfarrer zu St. Columba in Köln, für Hermann Engel, 1600 (Q 5). Urkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Köln über die Zession der Ansprüche am Wullenlichtscheider Hof durch Elsgen Overs für sich und ihren nun in Venlo lebenden Sohn Andreas Wolff, Catharina Wolff und den Eheleuten Christoph Richter und Agnes Wolff als Kinder und Erben des Peter Wolff an den Schwager Hermann Engels, 1600 (Q 6). Urkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Köln über die Vernehmung der Kölner Bürger Jost Rick, Maler, und Michael von Regensburg, „Seckler“, die die Armut des Hermann Engels bestätigen, 1600 (Q 7). Geburtsbrief von Bürgermeister und Rat der Stadt Köln für Andreas Wolff, 1595 (Q 13). Beschreibung: 2 Bde., 4 cm; Bd. 1: 2 cm, 36 Bl., lose; Q 1, 2, 4 - 13, 4 Beilagen, davon 2 prod. am 18. Januar und 8. Juni 1604, 1 undatiert; Bd. 2: 2 cm, 126 Bl., geb; Q 3.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:34 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 3. Buchstabe W (Gliederung)