Anspruch auf ungestörten Besitz des Rittersitzes Rath aufgrund eines Pachtvertrages. Die Appellantin und ihr verstorbener Mann hatten 1708 von Maximilian Anton von Nievenheim den Rittersitz Rath im köln. Amt Kempen mit den beiden Höfen Kerner und Weyer gepachtet. 1712 verkaufte von Nievenheim den Rittersitz an Maria Anna Bourel, verwitwete von Büllingen, die mit Herzig und seiner Frau einen Pachtvertrag aufLebenszeit fürjährlich 400 Rtlr., 100 Pfund Butter und zwei Lämmer schloß, der später von den Kuratoren des damals noch unmündigen jetzigen Appellaten bestätigt wurde. Bei Erreichen der Volljährigkeit 1727 soll von Büllingen die Appellanten jedoch unter Mißachtung des Pachtvertrages so bedrängt haben, daß die Witwe durch ihren Schwiegersohn beim Offizial „super vexatione, insultatione, violentia et turbatione“ gegen von Büllingen Klage erheben ließ. Obwohl die Vorinstanz sich auf das Kölner Privilegium de non appellando berief, nahm das RKG die Appellation an. Die Appellanten gerieten durch den Prozeß derart in finanzielle Not, daß sie 1731 „um die Beneficia der Armen“ nachsuchen mußten.
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Anspruch auf ungestörten Besitz des Rittersitzes Rath aufgrund eines Pachtvertrages. Die Appellantin und ihr verstorbener Mann hatten 1708 von Maximilian Anton von Nievenheim den Rittersitz Rath im köln. Amt Kempen mit den beiden Höfen Kerner und Weyer gepachtet. 1712 verkaufte von Nievenheim den Rittersitz an Maria Anna Bourel, verwitwete von Büllingen, die mit Herzig und seiner Frau einen Pachtvertrag aufLebenszeit fürjährlich 400 Rtlr., 100 Pfund Butter und zwei Lämmer schloß, der später von den Kuratoren des damals noch unmündigen jetzigen Appellaten bestätigt wurde. Bei Erreichen der Volljährigkeit 1727 soll von Büllingen die Appellanten jedoch unter Mißachtung des Pachtvertrages so bedrängt haben, daß die Witwe durch ihren Schwiegersohn beim Offizial „super vexatione, insultatione, violentia et turbatione“ gegen von Büllingen Klage erheben ließ. Obwohl die Vorinstanz sich auf das Kölner Privilegium de non appellando berief, nahm das RKG die Appellation an. Die Appellanten gerieten durch den Prozeß derart in finanzielle Not, daß sie 1731 „um die Beneficia der Armen“ nachsuchen mußten.
AA 0627, 2550 - H 1158/3583
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1729 - 1732 (1712 - 1732)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna Maria, Witwe des Petrus Herzig, und Konsorten: ihr Schwiegersohn Hermann Kayser, Haus Rath (Raedt, im Erzstift Köln, bei Vorst), (Kl.) Beklagter: N. von Büllingen, jül.-berg. Hofrat, Düsseldorf, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Wilhelm Ludolf 1729 - Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung [1729] - Subst.: Lic. Johann Leonhard Krifft Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Offizial Köln (1727) - 2. Kurköln. Hofrat Bonn (1728) - 3. RKG 1729 - 1732 (1712 - 1732) Beweismittel: Botenlohnschein (Q 7). Vertrag zwischen Anna Maria Bourel, verwitwete von Büllingen, und Peter Herzig und seiner Frau 8. April 1712 (Q 11). Kautionsschein über rückständige Pacht aus den Jahren 1715/16 vom 7. Okt. 1717 (Q 12). Auszug aus der kurköln. Hofkanzleiordnung (Q 19). Urteil der 1. Instanz (115 - 116). Auszug aus der Rechtsordnung des Erzstifts Köln (117 - 118). Beschreibung: 4,5 cm, 152 Bl., lose; Q 1 - 31, 20 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:44 MESZ