Hintergrund des Prozesses ist die Entschädigung des Appellaten dafür, daß er nach dem Tod des Georg John (gest. Jan. 1645), Vaters des Appellanten und Halbwinners von Groß-St. Martin in Köln auf dem kleinen Abtshof zu Rodenkirchen, den genannten Hof für die unmündigen Kinder des Verstorbenen bewirtschaftete. Die Prozeßparteien schlossen zur Regelung dieser Angelegenheit 1651 und 1652 drei Verträge. Im Vertrag vom 13. Aug. 1652 heißt es, daß der Appellat gegen eine Abstandszahlung von 700 köln. Tlr., die aus der Kornsaat, dem Vieh und den Weinerträgen des Hofs zu entrichten sein soll, dem Appellanten den Hof abtreten soll. Der Appellat klagte vor der 1. Instanz auf Erfüllung der Verträge, deren Gültigkeit der Appellant bestreitet. Die 1. Instanz urteilte mit dem Rat unparteiischer Rechtsgelehrter am 2. Nov. 1657, daß der Vergleich vom 18. Dez. 1652 rechtsgültig und von Peter John zu erfüllen sei. Die 2. Instanz und auch das RKG bestätigten dies mit ihren Urteilen vom 17. Nov. 1662 und 7. Juli 1671. Inzwischen erhebt der Appellant jedoch Gegenforderungen aus zahlreichen „Attentaten“; er nennt Pfändungen seiner beweglichen Güter, seine Verhaftung u. a.
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Hintergrund des Prozesses ist die Entschädigung des Appellaten dafür, daß er nach dem Tod des Georg John (gest. Jan. 1645), Vaters des Appellanten und Halbwinners von Groß-St. Martin in Köln auf dem kleinen Abtshof zu Rodenkirchen, den genannten Hof für die unmündigen Kinder des Verstorbenen bewirtschaftete. Die Prozeßparteien schlossen zur Regelung dieser Angelegenheit 1651 und 1652 drei Verträge. Im Vertrag vom 13. Aug. 1652 heißt es, daß der Appellat gegen eine Abstandszahlung von 700 köln. Tlr., die aus der Kornsaat, dem Vieh und den Weinerträgen des Hofs zu entrichten sein soll, dem Appellanten den Hof abtreten soll. Der Appellat klagte vor der 1. Instanz auf Erfüllung der Verträge, deren Gültigkeit der Appellant bestreitet. Die 1. Instanz urteilte mit dem Rat unparteiischer Rechtsgelehrter am 2. Nov. 1657, daß der Vergleich vom 18. Dez. 1652 rechtsgültig und von Peter John zu erfüllen sei. Die 2. Instanz und auch das RKG bestätigten dies mit ihren Urteilen vom 17. Nov. 1662 und 7. Juli 1671. Inzwischen erhebt der Appellant jedoch Gegenforderungen aus zahlreichen „Attentaten“; er nennt Pfändungen seiner beweglichen Güter, seine Verhaftung u. a.
AA 0627, 2954 - I/J 163/688
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1663 - 1682 (1645 - 1682)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter John, Halbwinner zu Rodenkirchen (Kr. Köln), (Bekl.) Beklagter: Gerhard Schumacher in der Freiheit Wesseling (Kr. Köln) im Herzogtum Jülich, Oheim des Appellanten, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1663 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht - Dr. Johann Franz Matthias 1682 - Subst.: Lic. Adam Roleman Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff (auch für den Pfalzgrafen bei Rhein) [1656] 1663 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz - Subst.: Lic. Johann Hansen - Lic. Bernhard Henningh 1678 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Seiblin Prozeßart: Appellationis et mandati attentatorum revocatorii sine clausula, nunc (1671) appellationis decisae, nunc (1676) executionis Instanzen: 1. Konrad Gumbrecht von Velbrück, jül.-berg. Amtmann zu Löwenburg und Lülsdorf 1657 - 2. Jül. Hofkanzlei (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1657 - 1662 - 3. RKG 1663 - 1682 (1645 - 1682) Beweismittel: Kornpreise von 1645 - 1657 (Q 11). Auflistung der Forderungen aus dem Vertrag von 1652 (Q 12). Vertrag vom 13. Aug. 1652 (Q 18). Schadensauflistung des Appellanten bzgl. der Pfändung seiner beweglichen Güter 1662 und 1663 (Q 32f). Rationes decidendi (Q 64). „Extensio mandati attentatorum revocatorii sine clausula“ vom 3. Sept. 1667 auf den kurköln. Offizial Thomas Quentel, Greven und Schöffen der Hohen Weltlichen Gerichte zu Köln und Bonn, Witwe von der Leyen, Schultheiß Herresdorf zu Deutz, Matthias Sutorius, Vogt zu Wesseling, Joseph Kirchmeier, Gerichtsbote des Amts Löwenburg, Hermann von Weiß, Gerichtsbote zu Rodenkirchen, Witwe des Daniel von Rheidt, Brauers im roten Brauhaus zu Köln, und Hirtz Jude zu Deutz (Q 66). Auflistung darüber, was der Appellant dem Appellaten zahlen soll (Q 88). Abrechnung (Q 120). Beschreibung: 2 Bde., 21, 5 cm; Bd. I: 9,5 cm, 373 Bl., lose, Q 1 - 14, 16 - 101, 103 - 121, 123, 125 - 127, 2 Beilagen prod. 16. Aug. und 7. Dez. 1682 und 6 weitere Beilagen, es fehlen Q 102*, 122 und 124; Bd. II: 12 cm, 743 Bl., gebunden, Q 15 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.0002, 08:35 MEZ