Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent
von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass es zwischen Dekan
Johann und ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1410 Dezember 4
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 2 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo decimo ipso die beate Barbare virginis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass es zwischen Dekan Johann und dem Konvent von Hersfeld einerseits und der Stadt und den Bürgern von Vacha andererseits zu Streitigkeiten wegen einer Rente (gulde) gekommen ist, die Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda [vgl. Nr. 414] für 500 Pfund Heller Hersfelder Währung an Hersfeld verkauft hatten. Deshalb haben Dekan Johann und der Konvent von Hersfeld mit Johann (Hans) Smersag und Nikolaus (Clauwes) Uffmehoffe aus Vacha in Anwesenheit des Ritters Hermann von Buchenau, des Propstes von Kreuzberg, Albrecht von Buchenau, Eberhards von Altenburg (Aldenburg) und des Heinrich Schade von Leibolz (vomme Leiboldes) verhandelt. Beide Seiten haben beschlossen, die Vereinbarungen ihrer Unterhändler zu befolgen. Im Namen aller Beteiligten hat Heinrich Schade entschieden, dass die Bürger und die Stadt Vacha für die 500 Pfund Heller jährlich bis zu Michaelis [September 29] 25 Gulden als Zins an den Dekan und den Konvent von Hersfeld in Hersfeld zahlen sollen. Sollte Vacha mit der Zahlung in Verzug kommen, gilt wieder der alte Zins von jährlich 50 Pfund Heller Hersfelder Währung, zahlbar bis Michaelis [September 29], so wie es in den älteren Urkunden steht. Abt Johann, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bestätigen diese Vereinbarung und fordern die Bürger von Vacha auf, diese Vereinbarung einzuhalten. Für Abt Johann und das Kloster Fulda besteht ein dauerhaftes Rückkaufrecht jeweils bis Walpurgis [Mai 1] eines jeden Jahres. Die Rückkaufsumme beträgt 500 Pfund Heller guter Gulden, Silber oder Tournosen oder gute alte Heller und muss in Hersfeld bezahlt werden. Nach dem Rückkauf soll auf weltliche und geistliche Rechtsmittel verzichtet werden. Der Dekan und der Konvent von Hersfeld können die Rente verpfänden oder verkaufen; der neue Käufer erhält von Fulda hierüber Urkunden. Die Räte, Schöffen und Bürger von Fulda versichern, dass auf Geheiß des Abtes von Fulda diese Entscheidung mit ihrer Zustimmung getroffen wurde. Dem Dekan und Konvent von Hersfeld sagen sie zu, die Vereinbarungen einzuhalten und nicht mit geistlichen oder weltlichen Rechtsmitteln dagegen vorzugehen. Die Unterhändler (sachewalden) verzichten auf weltliche und geistliche Rechtsmittel. Der jährliche Empfang der Rente in Hersfeld soll den Bürgern von Vacha quittiert werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Dekan Giso und der Konvent von Fulda, Stadt Vacha
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.