Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen den beiden Weinsberger Bürgern Lorenz Bäcker (Lorentz Becker) als Kläger einer- und Hans Scharpff als Verteidiger andererseits: Weder haben Hans' Worte noch die Worte und Taten danach einer Seite an ihrer Ehre verletzt, sodass sie beide miteinander geschlichtet sind und alle bisherigen Verhandlungen und Rechtsergebnisse in der Sache nichtig sind. Beide tragen ihre Kosten selbst. Zuvor war die Sache vom Stadtgericht zu Weinsberg verhandelt worden und Lorenz hatte seine Appellation wie auch das Weinsberger Urteil vorgelesen. Unter wortreichen Erläuterungen über Ehre und Glimpf konnten beide Parteien überzeugt werden, die Angelegenheit dem Hofgericht zu überlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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