Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen den beiden Weinsberger Bürgern Lorenz Bäcker (Lorentz Becker) als Kläger einer- und Hans Scharpff als Verteidiger andererseits: Weder haben Hans' Worte noch die Worte und Taten danach einer Seite an ihrer Ehre verletzt, sodass sie beide miteinander geschlichtet sind und alle bisherigen Verhandlungen und Rechtsergebnisse in der Sache nichtig sind. Beide tragen ihre Kosten selbst. Zuvor war die Sache vom Stadtgericht zu Weinsberg verhandelt worden und Lorenz hatte seine Appellation wie auch das Weinsberger Urteil vorgelesen. Unter wortreichen Erläuterungen über Ehre und Glimpf konnten beide Parteien überzeugt werden, die Angelegenheit dem Hofgericht zu überlassen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen den beiden Weinsberger Bürgern Lorenz Bäcker (Lorentz Becker) als Kläger einer- und Hans Scharpff als Verteidiger andererseits: Weder haben Hans' Worte noch die Worte und Taten danach einer Seite an ihrer Ehre verletzt, sodass sie beide miteinander geschlichtet sind und alle bisherigen Verhandlungen und Rechtsergebnisse in der Sache nichtig sind. Beide tragen ihre Kosten selbst. Zuvor war die Sache vom Stadtgericht zu Weinsberg verhandelt worden und Lorenz hatte seine Appellation wie auch das Weinsberger Urteil vorgelesen. Unter wortreichen Erläuterungen über Ehre und Glimpf konnten beide Parteien überzeugt werden, die Angelegenheit dem Hofgericht zu überlassen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 257
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 August 18 (uff donerstag nach assumpcionis Marie virginis gloriose)
fol. 333v-334r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Hofgerichtsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Hofgerichtsiegel)
Kopfregest: "Entscheit zuschen Larentz Beckern und Hansen Scharpff beyden burgern zu Wynsperg etc.".
Bäcker, Lorenz; Bürger zu Weinsberg, erw. 1484, 1485
Scharpff, Hans; zu Weinsberg, erw. 1477, 1485
Weinsberg HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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