Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Barbara Vetscher aus Pfrungen, jetzt Ehefrau Hans Dorners, des Ammanns zu Hasenweiler, um 6 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. Ausgenommen von der Freilassung sind drei Kinder aus früheren Ehen, nämlich Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, welche die Vetscher mit ihren verstorbenen Ehemännern Hans Hornstein und Balthasar d. Ä. Weltz erzeugt hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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