Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Barbara Vetscher aus Pfrungen, jetzt Ehefrau Hans Dorners, des Ammanns zu Hasenweiler, um 6 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. Ausgenommen von der Freilassung sind drei Kinder aus früheren Ehen, nämlich Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, welche die Vetscher mit ihren verstorbenen Ehemännern Hans Hornstein und Balthasar d. Ä. Weltz erzeugt hatte.
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Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Barbara Vetscher aus Pfrungen, jetzt Ehefrau Hans Dorners, des Ammanns zu Hasenweiler, um 6 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. Ausgenommen von der Freilassung sind drei Kinder aus früheren Ehen, nämlich Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, welche die Vetscher mit ihren verstorbenen Ehemännern Hans Hornstein und Balthasar d. Ä. Weltz erzeugt hatte.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3050
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1569 Juli 26
17,3 x 27,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen
Empfänger: Barbara Vetscher
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Barbara Vetscher
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Altshausen, Sigmund von Hornstein; Komtur, 1513-1577
Dorner, Hans
Hornstein, Agatha
Hornstein, Anna
Hornstein, Hans
Vetscher, Barbara
Weltz, Balthasar, d. Ä.
Weltz, Balthasar, d. J.
Hasenweiler : Horgenzell RV
Pfrungen : Wilhelmsdorf RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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