Kläger: Jacques Budier, Kaufmann in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagter Henrich Smits, Kaufmann in Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati ad exequendum sine clausula, nunc (1658) citationis ad reassumendum; nach abgelehnter Appellation beim Reichskammergericht Vollstreckung eines Urteils des Obergerichts und Einweisung in ein Erbe am Wandrahm als "Judicial-Pfand" in einem Prozess des Klägers gegen den Nebenbeklagten wegen einer Forderung von 5518 Reichstalern und wegen der Priorität dieses Anspruchs gegenüber den Forderungen der Gläubiger des Nebenbeklagten