Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Becker (Beckerhannsen) zu seinem Knecht für zwei Jahre aufgenommen hat. Er soll gerüstet mit einem reisigen Pferd zu allen Kriegen und Geschäften gegen jedermann aufwarten. Im Dienst soll er vom Hof Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. In Kriegen will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll nach Herkommen des Hofes der Entscheid über Schadensersatz dem fürstlichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem Hans den Schaden empfangen hat, anheimgestellt werden. Für seinen Dienst soll er jährlich 12 Gulden aus der Kammer und ein Hofkleid wie andere bestallte Knechte erhalten. Hans hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen. Sein Dienst beginnt und endet zu St. Bartholomäustag [24.08.].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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