Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Becker (Beckerhannsen) zu seinem Knecht für zwei Jahre aufgenommen hat. Er soll gerüstet mit einem reisigen Pferd zu allen Kriegen und Geschäften gegen jedermann aufwarten. Im Dienst soll er vom Hof Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. In Kriegen will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll nach Herkommen des Hofes der Entscheid über Schadensersatz dem fürstlichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem Hans den Schaden empfangen hat, anheimgestellt werden. Für seinen Dienst soll er jährlich 12 Gulden aus der Kammer und ein Hofkleid wie andere bestallte Knechte erhalten. Hans hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen. Sein Dienst beginnt und endet zu St. Bartholomäustag [24.08.].
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Becker (Beckerhannsen) zu seinem Knecht für zwei Jahre aufgenommen hat. Er soll gerüstet mit einem reisigen Pferd zu allen Kriegen und Geschäften gegen jedermann aufwarten. Im Dienst soll er vom Hof Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. In Kriegen will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll nach Herkommen des Hofes der Entscheid über Schadensersatz dem fürstlichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem Hans den Schaden empfangen hat, anheimgestellt werden. Für seinen Dienst soll er jährlich 12 Gulden aus der Kammer und ein Hofkleid wie andere bestallte Knechte erhalten. Hans hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen. Sein Dienst beginnt und endet zu St. Bartholomäustag [24.08.].
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 669
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 August 26 (uff fritag nach Bartholomey)
fol. 342v [Blatt 342v ist doppelt gezählt]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Bestellung Hannsen Beckers zwey jar lanng". Randvermerk, dass Hans durch den pfalzgräflichen Marschall am 18.01.1488 (uff fritag nach Anthonij) entlassen (geurlaubt) worden ist.
Becker, Hans; kurpfälzischer Knecht, erw. 1485
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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