Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Eva Sauter zu Oberankenreute, Tochter der Eheleute Christian (Christa) Sauter und Katharina Mangolt daselbst, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Eva von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Eva über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.
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Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Eva Sauter zu Oberankenreute, Tochter der Eheleute Christian (Christa) Sauter und Katharina Mangolt daselbst, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Eva von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Eva über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3341
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1613 Dezember 12
16,8 x 27,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Urkunde am oberen und unteren Rand durch Feuchtigkeit und/oder Mäusefraß beschädigt; kein Textverlust
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg
Empfänger: Eva Sauter
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg
Empfänger: Eva Sauter
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Mangolt, Katharina
Sauter, Christian
Sauter, Eva
Waldburg, Heinrich Truchsess von
Bad Waldsee RV
Oberankenreute : Schlier RV
Waldburg; Herrschaft
Wolfegg RV
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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- 1600-1649 (Classification)