Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Eva Sauter zu Oberankenreute, Tochter der Eheleute Christian (Christa) Sauter und Katharina Mangolt daselbst, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Eva von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Eva über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.
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Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Eva Sauter zu Oberankenreute, Tochter der Eheleute Christian (Christa) Sauter und Katharina Mangolt daselbst, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, aus seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Eva von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Eva über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3341
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1613 Dezember 12
16,8 x 27,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Urkunde am oberen und unteren Rand durch Feuchtigkeit und/oder Mäusefraß beschädigt; kein Textverlust
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg
Empfänger: Eva Sauter
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg
Empfänger: Eva Sauter
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Mangolt, Katharina
Sauter, Christian
Sauter, Eva
Waldburg, Heinrich Truchsess von
Bad Waldsee RV
Oberankenreute : Schlier RV
Waldburg; Herrschaft
Wolfegg RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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