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8/11 [Nr. 3,17]: Bitte der Heerbrandischen Erben um Rückerstattung des Geldes mit der Begründung, dass eine Bezahlung auch früher nicht üblich war
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UAT 8/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 6. Cancellarii judicium appellatorium (1586-1773) >> Cancellarii judicium appellatorium, Appellationes, Fasz. I: Nr. 1-4
1600
Enthält: Bl. 45-50v: Die Erben Dr. Jak. Heerbrands an den Herzog, 28.7.1600: Bericht des Hergangs mit Abschriften der Belege. Die wenigen Appellationsverhandlungen fallen in die Jahre 1595-1598. Der Status Cancellariatus sagt nirgends, die Assessoren des Appellationsgerichts seien aus dem Beutel des Kanzlers zu bezahlen; kein Kanzler bezahlte sie. Im Juni 1598 wurde es von Heerbrand verlangt; er antwortete am 9.11.1598 (Nr. 9 Neusch.). Der Senat schwieg bis 23.6.1600; dann verlangte er 104 fl. Wir entgegeneten am 24.6.1600 (Nr. 13 Neusch.) und blieben ohne Antwort. Doch mag. Georg Burckhardt musste das Geld bis jetzt in Arrest behalten. Die Universität könnte die Assessoren aus dem freien Kanzlergehalt des Jahres 1599 bezahlen. Die Assessoren, die zugleich im Senat sitzen, entschieden in eigeneer Sache. Wir wollen auch dem Kanzleramt kein Präjudicium schaffen und bitten um Rückerstattung der 104 fl. A.
Akte
UAT 8/11 Nr. 3,1-3,25: Streit der Universität mit den Erben des Kanzlers Jakob Heerbrand um die Besoldung der Assessores des Appellationsgerichts. Nutzungsbedingungen für die Digitalisate: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Cancellarii judicium appellatorium, Appellationes, Fasz. I: Nr. 1-4
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.