Klage gegen die Verhaftung des städtischen Korporals und Turmschreibers Peter Fischeling und verschiedener Soldaten in Deutz (Stadt Köln) sowie wegen der versuchten Verhaftung des im April 1694 von der Frankfurter Messe zurückkehrenden Kölner Kaufmanns Liegois in Linz (am Rhein, Kr. Neuwied). Dies verstoße gegen einen Vergleich der Stadt mit Erzbischof Ferdinand von Köln. Die Beklagten werfen den Klägern vor, Urheber der Streitigkeiten zu sein, indem sie sich Übergriffe auf das Hohe Weltliche Gericht gestatteten. Der Rat ließ vom 24. Nov. - 4. Dez. 1694 den Grevenboten Anton Thore bei Wasser und Brot wie einen Verbrecher und unter Abnahme seines Amtsdegens, des Zeichens der erzbischöfl. Kriminaljurisdiktion in Köln, gefangenhalten. Das Vorgehen der Beklagten gegen den Kaufmann Liegois sei gemäß einem Urteil des Hohen Weltlichen Gerichts rechtmäßig gewesen. Die Kläger erwidern, die Einrede bzgl. des Grevenboten sei unerheblich, da dieser den Ladungen des Rats nicht nachgekommen sei. Er sollte sich wegen der Pfändung einiger Pferde in der Schildergasse und der dabei verübten Tätlichkeiten vor dem Rat verantworten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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