Klage gegen die Verhaftung des städtischen Korporals und Turmschreibers Peter Fischeling und verschiedener Soldaten in Deutz (Stadt Köln) sowie wegen der versuchten Verhaftung des im April 1694 von der Frankfurter Messe zurückkehrenden Kölner Kaufmanns Liegois in Linz (am Rhein, Kr. Neuwied). Dies verstoße gegen einen Vergleich der Stadt mit Erzbischof Ferdinand von Köln. Die Beklagten werfen den Klägern vor, Urheber der Streitigkeiten zu sein, indem sie sich Übergriffe auf das Hohe Weltliche Gericht gestatteten. Der Rat ließ vom 24. Nov. - 4. Dez. 1694 den Grevenboten Anton Thore bei Wasser und Brot wie einen Verbrecher und unter Abnahme seines Amtsdegens, des Zeichens der erzbischöfl. Kriminaljurisdiktion in Köln, gefangenhalten. Das Vorgehen der Beklagten gegen den Kaufmann Liegois sei gemäß einem Urteil des Hohen Weltlichen Gerichts rechtmäßig gewesen. Die Kläger erwidern, die Einrede bzgl. des Grevenboten sei unerheblich, da dieser den Ladungen des Rats nicht nachgekommen sei. Er sollte sich wegen der Pfändung einiger Pferde in der Schildergasse und der dabei verübten Tätlichkeiten vor dem Rat verantworten.
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Klage gegen die Verhaftung des städtischen Korporals und Turmschreibers Peter Fischeling und verschiedener Soldaten in Deutz (Stadt Köln) sowie wegen der versuchten Verhaftung des im April 1694 von der Frankfurter Messe zurückkehrenden Kölner Kaufmanns Liegois in Linz (am Rhein, Kr. Neuwied). Dies verstoße gegen einen Vergleich der Stadt mit Erzbischof Ferdinand von Köln. Die Beklagten werfen den Klägern vor, Urheber der Streitigkeiten zu sein, indem sie sich Übergriffe auf das Hohe Weltliche Gericht gestatteten. Der Rat ließ vom 24. Nov. - 4. Dez. 1694 den Grevenboten Anton Thore bei Wasser und Brot wie einen Verbrecher und unter Abnahme seines Amtsdegens, des Zeichens der erzbischöfl. Kriminaljurisdiktion in Köln, gefangenhalten. Das Vorgehen der Beklagten gegen den Kaufmann Liegois sei gemäß einem Urteil des Hohen Weltlichen Gerichts rechtmäßig gewesen. Die Kläger erwidern, die Einrede bzgl. des Grevenboten sei unerheblich, da dieser den Ladungen des Rats nicht nachgekommen sei. Er sollte sich wegen der Pfändung einiger Pferde in der Schildergasse und der dabei verübten Tätlichkeiten vor dem Rat verantworten.
AA 0627, 1058 - C 577/1392
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1695 - 1713 (1607 - 1713)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Beklagter: Erzbischof Joseph Clemens von Köln und seine heimgelassenen Räte zu Bonn Prokuratoren (Kl.): Lic. Johannes Eichrodt 1695 - Subst.: Lic. Konrad Franz Steinhausen - Lic. Konrad Franz Steinhausen 1697 - Subst.: Lic. Johann Heinrich Flender Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht [1694] 1695 - Subst.: Dr. (Franz Heinrich) Krebs - Lic. Franz Peter Jung [1712] 1713 - Subst.: Dr. Johann Stephan Speckmann Prozeßart: Mandati de relaxando arresto sine clausula necnon mandati attentatorum revocatorii sine clausula cum citatione ad videndum se incidisse in poenam priori mandato insertam Instanzen: RKG 1695 - 1713 (1607 - 1713) Beweismittel: Vergleich zwischen Ebf. Ferdinand und der Stadt Köln betr. Arrestierung von jeweiligen Untertanen, Bedienten und Beamten von 1607 (Q 3). Verhör der Kaufleute (?) Bernard Sultz und Fastrardus Florquin zu Köln als Zeugen des Vorfalls zu Linz (Q 5). RKG-Mandat vom 19. Juli 1695: Erstattung der Kautionssumme für den Inhaftierten (Q 9). Quittungen über die von der Witwe Cuppers und ihrer Stieftochter Gertrud hinterlegte Kautionssumme von 200 Goldgulden und 22 Rtlr. (Q 10f.). Verhör des Grevenboten durch den Rat am 6. Dez. 1694 (Q 19). RKG-(Bei-)Urteil vom 19. Mai 1713 (Prot.). Beschreibung: 1 cm, 48 Bl., lose; Q 1 - 21, 1 Beilage prod. 27. Nov. 1713.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:47 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)