Schulwesen
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F 8, Nr. 2266
F 8, Nr. 209
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach >> II. Akten >> 1. Reichsstädtische Zeit >> 1.6. Schulwesen >> 1.6.2. Schulwesen allgemein
o.D., 1708, 1717, 1763-1765
Enthält v.a.:
- Bitte des Spitalschulmeisters Hans Österlin betr. der Verkündung der Jahreszeiten, o.D. (1)
- Schreiben des Prediger Jakob Gaupp an Bürgermeister Daniel Hiller betr. die Austeilung von Federn, Papier und Brot in den Schulen, 1708 (2)
- Besoldungsübersichten der Lehrer; dabei geplante Erhöhung der Besoldung des Rektors (10) und Präzeptors (12)
- Verzeichnis derjenigen ev. Bürger, die den Hausgesang wünschen (4)
- Knabenschulmeister Angele lehnt die wechselseitige Übertragung des Haus- bzw. Gassengesangs ab (13)
- Mädchenschulmeister Mayer lehnt die wechselseitige Übertragung des Haus- bzw. Gassengesangs ab (14)
- Konzept einer Anweisung an die Ev. Schulkasse betr. Annahme von Gnadenschüler, Finanzierung eines 7. Alumni und Einnahmen aus dem wöchentlichen Gesang der Schüler, 1764 (15)
- Mädchenschulmeister Mayer bittet, ihn mit dem wechselseitigen Singen an den Samstagen zu verschonen, 1764 (16)
- Dekret an Rektor Doll, dass sich die Schulmeister mit dem Haus- und Gassengesang abwechseln sollen und künftig die Kirchenlieder nach dem 2/4-Takte "allegro" gesungen werden; der Rat hatte den Eindruck, dass "die Kirchen=Lieder bey dem Gottesdienst noch immer fort mit einer übertriebenen und aus verschiedenen Ursachen ohnschicklichen und ohnanständigen Langsamkeit abgesungen und hinausgetönt werden.", 1764 (18); mit Konzept (17)
- Deputationsprotokoll betr. Haus-, Gassen- und Kirchengesang, 1765 (19)
- Deputationsprotokoll betr. Hausgesang, Besoldung des Kollaborators Knecht und der anderen Schulmeister, 1765 (20)
- Bitte des Spitalschulmeisters Hans Österlin betr. der Verkündung der Jahreszeiten, o.D. (1)
- Schreiben des Prediger Jakob Gaupp an Bürgermeister Daniel Hiller betr. die Austeilung von Federn, Papier und Brot in den Schulen, 1708 (2)
- Besoldungsübersichten der Lehrer; dabei geplante Erhöhung der Besoldung des Rektors (10) und Präzeptors (12)
- Verzeichnis derjenigen ev. Bürger, die den Hausgesang wünschen (4)
- Knabenschulmeister Angele lehnt die wechselseitige Übertragung des Haus- bzw. Gassengesangs ab (13)
- Mädchenschulmeister Mayer lehnt die wechselseitige Übertragung des Haus- bzw. Gassengesangs ab (14)
- Konzept einer Anweisung an die Ev. Schulkasse betr. Annahme von Gnadenschüler, Finanzierung eines 7. Alumni und Einnahmen aus dem wöchentlichen Gesang der Schüler, 1764 (15)
- Mädchenschulmeister Mayer bittet, ihn mit dem wechselseitigen Singen an den Samstagen zu verschonen, 1764 (16)
- Dekret an Rektor Doll, dass sich die Schulmeister mit dem Haus- und Gassengesang abwechseln sollen und künftig die Kirchenlieder nach dem 2/4-Takte "allegro" gesungen werden; der Rat hatte den Eindruck, dass "die Kirchen=Lieder bey dem Gottesdienst noch immer fort mit einer übertriebenen und aus verschiedenen Ursachen ohnschicklichen und ohnanständigen Langsamkeit abgesungen und hinausgetönt werden.", 1764 (18); mit Konzept (17)
- Deputationsprotokoll betr. Haus-, Gassen- und Kirchengesang, 1765 (19)
- Deputationsprotokoll betr. Hausgesang, Besoldung des Kollaborators Knecht und der anderen Schulmeister, 1765 (20)
20 Schr. (43 Bl.)
Sachakte
Angele, Johann Michael, ev. Schulmeister
Mayer, Georg Jakob, ev. Schulmeister
Doll, Johann Jakob, ev. Prediger und Rektor
Knecht, Johann Georg, ev. Kollaborator
Österlin, Hans, ev. Spitalschulmeister
Gaupp, Jakob, ev. Prediger
Hiller, Daniel, ev. Bürgermeister
Besoldung
Rektor
Präzeptor
Hausgesang
Gassengesang
Knabenschule
Mädchenschule
Ev. Schulkasse
Alumnat
Gnadenschüler
Kirchengesang
Spitalschulmeister
Gesang s. Kirchengesang
Gesang s. Hausgesang
Gesang s. Gassengesang
Gesang s. Weihnachtsgesang
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:20 MESZ