Straßenbauämter: Straßenbauamt Frankfurt a.M., mit Straßenneubauamt Untermain (Bestand)
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Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit oder Sitz im Archivsprengel Wiesbaden >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Bau und Verkehr >> Straßenbauämter
ab 1970
Geschichte des Bestandsbildners: Siehe auch Serientitel!
Im Januar 1970 wurde die Bauabteilung Frankfurt a.M. des Stra-ßenneubauamtes Hessen-Mitte errichtet ( StAnz. 1970 S. 208). In selbständiger Arbeitsweise war diese Behörde zuständig für die Planung und Baudurchführung von Straßenbaumaßnahmen der Hessischen Straßenbauverwaltung im Bereich der Stadt Frankfurt a.M.. Im April 1972 wandelte der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik die Bauabteilung Frankfurt a.M. des Straßenneubauamtes Hessen-Mitte um in das Straßenneubauamt Untermain (StAnz. 1972 S. 736). Sein Amtsbezirk umschloss die Stadt Frankfurt a.M. und den Main-Kinzig-Kreis mit der Außenstelle Hanau. Im Jahre 1978 wurde das Straßenneubauamt Untermain aufgelöst. Im Main-Kinzig-Kreis nahm das Straßenbauamt Hanau dessen Amtsgeschäfte wahr, in der Stadt Frankfurt das neugegründete Straßenbauamt Frankfurt a.M.. Zum Dienstbezirk dieser unteren Straßenbaubehörde zählen darüber hinaus noch die Stadt und der Kreis Offenbach, der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis (StAnz. 1978 S. 631). Dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt a.M. wurden im Januar 1997 die Straßenmeistereien Hofheim, Offenbach und Usingen, die Autobahnmeistereien Diedenbergen, Ehringshausen, Idstein, Langenselbold, Offenbach, Reiskirchen und Rüsselsheim sowie die Mischmeisterei Frankfurt a.M. zugeordnet.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Im Januar 1970 wurde die Bauabteilung Frankfurt a.M. des Stra-ßenneubauamtes Hessen-Mitte errichtet ( StAnz. 1970 S. 208). In selbständiger Arbeitsweise war diese Behörde zuständig für die Planung und Baudurchführung von Straßenbaumaßnahmen der Hessischen Straßenbauverwaltung im Bereich der Stadt Frankfurt a.M.. Im April 1972 wandelte der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik die Bauabteilung Frankfurt a.M. des Straßenneubauamtes Hessen-Mitte um in das Straßenneubauamt Untermain (StAnz. 1972 S. 736). Sein Amtsbezirk umschloss die Stadt Frankfurt a.M. und den Main-Kinzig-Kreis mit der Außenstelle Hanau. Im Jahre 1978 wurde das Straßenneubauamt Untermain aufgelöst. Im Main-Kinzig-Kreis nahm das Straßenbauamt Hanau dessen Amtsgeschäfte wahr, in der Stadt Frankfurt das neugegründete Straßenbauamt Frankfurt a.M.. Zum Dienstbezirk dieser unteren Straßenbaubehörde zählen darüber hinaus noch die Stadt und der Kreis Offenbach, der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis (StAnz. 1978 S. 631). Dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt a.M. wurden im Januar 1997 die Straßenmeistereien Hofheim, Offenbach und Usingen, die Autobahnmeistereien Diedenbergen, Ehringshausen, Idstein, Langenselbold, Offenbach, Reiskirchen und Rüsselsheim sowie die Mischmeisterei Frankfurt a.M. zugeordnet.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
0,125 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ
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