Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung eines Ackers
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(1) 2982
Wismar S 108 (W S 4 n. 108)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1636-1689) 05.09.1689-24.02.1690
Kläger: (2) Daniel von Jarmerstedt, Oberinspektor auf Poel und Bauermeister Jochim Schwartz als Bevollmächtigte der Gräfin von Steinberg (Bekl. in 1 Instanz)
Beklagter: Magister Martin Cassius, Prediger auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. wehren sich dagegen, daß Bekl. seit einiger Zeit ein Stück Acker nutzt, das teilweise auf einem allgemeinen Weg liegt. Da Bekl. seinen Acker eingezäunt hat, ist der Weg nicht mehr nutzbar. Daher haben Kl. den Zaun um den Acker wegreißen lassen und den Weg wiederhergestellt. Da ihnen das Konsistorium auf Veranlassung des Bekl. die Wiederherstellung des Zaunes befiehlt, appellieren sie an das Tribunal und stellen dar, daß der Kirchenacker seit langem nicht genutzt gewesen sei und sich darauf seit Jahrzehnten der Weg befunden habe, der für die Anlieger wichtig sei. Kl. bitten, das Urteil des Konsistoriums anhand einer Karte, Zeugenverhören und durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen und zu berichtigen und dem Bekl. aufzutragen, sein Recht zu dem Priesteracker zu beweisen. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 02.10. auf, die Originalakten einzusenden. Am 05. und 30.09. erbitten Kl. die Bestellung einer Kommission für einen Ortstermin, das Tribunal beauftragt Assessor Scheffel und Protonotar Westphal am 02.10. damit. Am 12.10. reicht das Konsistorium seinen Bericht in der Sache ein, beklagt, daß die Kl. den Mandaten des Konsistoriums keine Folge geleistet hätten und bittet, die Autorität des Gerichts zu verteidigen. Am 16.10. reichen die Kommissare ihren Bericht beim Tribunal ein, berichten von der Schlichtung und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Am 18.10.1689 bittet auch Bekl. um Bestätigung des Vergleichs und legt diesen bei. Das Tribunal bestätigt den Vergleich am 24.02.1690.
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1689 2. Tribunal 1689-1690
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1689; Supplik Cassius an das Konsistorium vom 11.06.1689; Urteile des Konsistoriums vom 29.07., 01. und 15.08.1689; Aussage des Küchmeisters Arnold Reinberger vom 04.10.1636; Skizzen der Wege und Höfe auf Poel; Protokoll vom 17.06.1689; von Notar Schilling aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Gagezow aus Fehrdorf; Supplik Cassius an das Konsistorium (o.D.); Rationes decidendi des Konsistoriums; Schreiben Caspar Schwartzkopfs an das Konsistorium vom 12.10.1689; Kommissionsbericht Scheffels und Westphals vom 16.10.1689: Protokoll der Zusammenkunft auf dem Kalten Hof vom 14. und 15.10.1689; Vergleich zwischen den Parteien vom 15.10.1689
Beklagter: Magister Martin Cassius, Prediger auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. wehren sich dagegen, daß Bekl. seit einiger Zeit ein Stück Acker nutzt, das teilweise auf einem allgemeinen Weg liegt. Da Bekl. seinen Acker eingezäunt hat, ist der Weg nicht mehr nutzbar. Daher haben Kl. den Zaun um den Acker wegreißen lassen und den Weg wiederhergestellt. Da ihnen das Konsistorium auf Veranlassung des Bekl. die Wiederherstellung des Zaunes befiehlt, appellieren sie an das Tribunal und stellen dar, daß der Kirchenacker seit langem nicht genutzt gewesen sei und sich darauf seit Jahrzehnten der Weg befunden habe, der für die Anlieger wichtig sei. Kl. bitten, das Urteil des Konsistoriums anhand einer Karte, Zeugenverhören und durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen und zu berichtigen und dem Bekl. aufzutragen, sein Recht zu dem Priesteracker zu beweisen. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 02.10. auf, die Originalakten einzusenden. Am 05. und 30.09. erbitten Kl. die Bestellung einer Kommission für einen Ortstermin, das Tribunal beauftragt Assessor Scheffel und Protonotar Westphal am 02.10. damit. Am 12.10. reicht das Konsistorium seinen Bericht in der Sache ein, beklagt, daß die Kl. den Mandaten des Konsistoriums keine Folge geleistet hätten und bittet, die Autorität des Gerichts zu verteidigen. Am 16.10. reichen die Kommissare ihren Bericht beim Tribunal ein, berichten von der Schlichtung und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Am 18.10.1689 bittet auch Bekl. um Bestätigung des Vergleichs und legt diesen bei. Das Tribunal bestätigt den Vergleich am 24.02.1690.
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1689 2. Tribunal 1689-1690
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1689; Supplik Cassius an das Konsistorium vom 11.06.1689; Urteile des Konsistoriums vom 29.07., 01. und 15.08.1689; Aussage des Küchmeisters Arnold Reinberger vom 04.10.1636; Skizzen der Wege und Höfe auf Poel; Protokoll vom 17.06.1689; von Notar Schilling aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Gagezow aus Fehrdorf; Supplik Cassius an das Konsistorium (o.D.); Rationes decidendi des Konsistoriums; Schreiben Caspar Schwartzkopfs an das Konsistorium vom 12.10.1689; Kommissionsbericht Scheffels und Westphals vom 16.10.1689: Protokoll der Zusammenkunft auf dem Kalten Hof vom 14. und 15.10.1689; Vergleich zwischen den Parteien vom 15.10.1689
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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29.10.2025, 11:27 AM CET