Appellationis Auseinandersetzung um Nutzung eines Ackers
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(1) 2982
Wismar S 108 (W S 4 n. 108)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1636-1689) 05.09.1689-24.02.1690
Kläger: (2) Daniel von Jarmerstedt, Oberinspektor auf Poel und Bauermeister Jochim Schwartz als Bevollmächtigte der Gräfin von Steinberg (Bekl. in 1 Instanz)
Beklagter: Magister Martin Cassius, Prediger auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. wehren sich dagegen, daß Bekl. seit einiger Zeit ein Stück Acker nutzt, das teilweise auf einem allgemeinen Weg liegt. Da Bekl. seinen Acker eingezäunt hat, ist der Weg nicht mehr nutzbar. Daher haben Kl. den Zaun um den Acker wegreißen lassen und den Weg wiederhergestellt. Da ihnen das Konsistorium auf Veranlassung des Bekl. die Wiederherstellung des Zaunes befiehlt, appellieren sie an das Tribunal und stellen dar, daß der Kirchenacker seit langem nicht genutzt gewesen sei und sich darauf seit Jahrzehnten der Weg befunden habe, der für die Anlieger wichtig sei. Kl. bitten, das Urteil des Konsistoriums anhand einer Karte, Zeugenverhören und durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen und zu berichtigen und dem Bekl. aufzutragen, sein Recht zu dem Priesteracker zu beweisen. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 02.10. auf, die Originalakten einzusenden. Am 05. und 30.09. erbitten Kl. die Bestellung einer Kommission für einen Ortstermin, das Tribunal beauftragt Assessor Scheffel und Protonotar Westphal am 02.10. damit. Am 12.10. reicht das Konsistorium seinen Bericht in der Sache ein, beklagt, daß die Kl. den Mandaten des Konsistoriums keine Folge geleistet hätten und bittet, die Autorität des Gerichts zu verteidigen. Am 16.10. reichen die Kommissare ihren Bericht beim Tribunal ein, berichten von der Schlichtung und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Am 18.10.1689 bittet auch Bekl. um Bestätigung des Vergleichs und legt diesen bei. Das Tribunal bestätigt den Vergleich am 24.02.1690.
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1689 2. Tribunal 1689-1690
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1689; Supplik Cassius an das Konsistorium vom 11.06.1689; Urteile des Konsistoriums vom 29.07., 01. und 15.08.1689; Aussage des Küchmeisters Arnold Reinberger vom 04.10.1636; Skizzen der Wege und Höfe auf Poel; Protokoll vom 17.06.1689; von Notar Schilling aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Gagezow aus Fehrdorf; Supplik Cassius an das Konsistorium (o.D.); Rationes decidendi des Konsistoriums; Schreiben Caspar Schwartzkopfs an das Konsistorium vom 12.10.1689; Kommissionsbericht Scheffels und Westphals vom 16.10.1689: Protokoll der Zusammenkunft auf dem Kalten Hof vom 14. und 15.10.1689; Vergleich zwischen den Parteien vom 15.10.1689
Beklagter: Magister Martin Cassius, Prediger auf Poel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. wehren sich dagegen, daß Bekl. seit einiger Zeit ein Stück Acker nutzt, das teilweise auf einem allgemeinen Weg liegt. Da Bekl. seinen Acker eingezäunt hat, ist der Weg nicht mehr nutzbar. Daher haben Kl. den Zaun um den Acker wegreißen lassen und den Weg wiederhergestellt. Da ihnen das Konsistorium auf Veranlassung des Bekl. die Wiederherstellung des Zaunes befiehlt, appellieren sie an das Tribunal und stellen dar, daß der Kirchenacker seit langem nicht genutzt gewesen sei und sich darauf seit Jahrzehnten der Weg befunden habe, der für die Anlieger wichtig sei. Kl. bitten, das Urteil des Konsistoriums anhand einer Karte, Zeugenverhören und durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen und zu berichtigen und dem Bekl. aufzutragen, sein Recht zu dem Priesteracker zu beweisen. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 02.10. auf, die Originalakten einzusenden. Am 05. und 30.09. erbitten Kl. die Bestellung einer Kommission für einen Ortstermin, das Tribunal beauftragt Assessor Scheffel und Protonotar Westphal am 02.10. damit. Am 12.10. reicht das Konsistorium seinen Bericht in der Sache ein, beklagt, daß die Kl. den Mandaten des Konsistoriums keine Folge geleistet hätten und bittet, die Autorität des Gerichts zu verteidigen. Am 16.10. reichen die Kommissare ihren Bericht beim Tribunal ein, berichten von der Schlichtung und bitten um Bestätigung des Vergleichs. Am 18.10.1689 bittet auch Bekl. um Bestätigung des Vergleichs und legt diesen bei. Das Tribunal bestätigt den Vergleich am 24.02.1690.
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1689 2. Tribunal 1689-1690
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.08.1689; Supplik Cassius an das Konsistorium vom 11.06.1689; Urteile des Konsistoriums vom 29.07., 01. und 15.08.1689; Aussage des Küchmeisters Arnold Reinberger vom 04.10.1636; Skizzen der Wege und Höfe auf Poel; Protokoll vom 17.06.1689; von Notar Schilling aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Gagezow aus Fehrdorf; Supplik Cassius an das Konsistorium (o.D.); Rationes decidendi des Konsistoriums; Schreiben Caspar Schwartzkopfs an das Konsistorium vom 12.10.1689; Kommissionsbericht Scheffels und Westphals vom 16.10.1689: Protokoll der Zusammenkunft auf dem Kalten Hof vom 14. und 15.10.1689; Vergleich zwischen den Parteien vom 15.10.1689
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ