Graf Gerhard von Diez bekundet, daß der Konvent der Nonnen in Gnadenthal ihm deren Wiese oberhalb Weilnau ('supra Wilenowiam') bei der Weil ('iuxta aquam, que vocatur Wile') zu Eigentum übergab und er im Tausch dagegen den Nonnen seine Güter in Hausen, die 4 Schilling zinsen und die Hermann genannt Vader bebaut, sowie 2 Schilling Zins abtrat, die zu Hausen aus den Gütern einkommen, die Albradis, Frau des Otto, von dem Aussteller besitzt. Die Nonnen sollen über die Güter keine Verfügung ('potestatem apponendi vel deponendi') ohne seine Mitwirkung und Zustimmung und ebenso er nicht ohne Einwilligung von Äbtissin und Konvent haben. - Siegel des Ausstellers.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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